Fragen und Antworten zu BestNatur
Wie funktioniert der Wechsel zu BestNatur von den Stadtwerken Bamberg?
Müssen Veränderungen an der Hausinstallation vorgenommen werden?
Kann es passieren, dass bei einem Wechsel zu BestNatur Ökostrom die Stromversorgung unterbrochen wird?
Wie lange dauert es bis ich tatsächlich mit Ökostrom beliefert werde?
Wie lauten die Vertragslaufzeiten von BestNatur Ökostrom?
Kann ich meinen BestNatur Ökostrom-Vertrag kündigen?
Habe ich bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht?
Wer liest künftig meinen Strom- bzw. Gaszählerstand ab?
Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?
Warum gelten für die Region andere Preise als in Bamberg und Hallstadt?
Warum sind Steuern und Abgaben von der Preisgarantie ausgenommen?
Wie funktioniert der Wechsel zu BestNatur von den Stadtwerken Bamberg?
Sie füllen einfach unseren Lieferauftrag aus und suchen sich Ihre Wechselprämie aus. Wir kümmern uns um alle weiteren Schritte, auch um die Kündigung des bisherigen Stromliefervertrags. Zum Wechseltermin wird ihr bisheriger Stromanbieter Sie bitten, ihm Ihren Zählerstand mitzuteilen, damit er die Schlussrechnung für Sie erstellen kann.
Müssen Veränderungen an der Hausinstallation vorgenommen werden?
Nein, für eine Stromversorgung mit BestNatur Ökostrom von den Stadtwerken Bamberg müssen weder an Ihrer Hausinstallation noch an Ihrem Stromzähler Änderungen vorgenommen werden.
Kann es passieren, dass bei einem Wechsel zu BestNatur Ökostrom die Stromversorgung unterbrochen wird?
Bei einem Wechsel zu BestNatur Ökostrom werden Sie weiter sicher versorgt. Um alles rund um Ihren Wechsel kümmern wir uns. Sollte es einmal zu Netzstörungen kommen, wird sich Ihr örtlicher Netzbetreiber weiterhin um Sie kümmern.
Wie lange dauert es bis ich tatsächlich mit Ökostrom beliefert werde?
Der Wechselprozess wurde in den vergangenen Jahren standardisiert. Wir kündigen Ihren alten Stromvertrag beim bisherigen Versorger am Ende des Monats. Danach erhalten wir von Ihrem bisherigen Versorger eine Bestätigung, ob Sie aus Ihrem Liefervertrag heraus können und zu welchem Termin. Daran sind wir gebunden. In den meisten Fällen beträgt die Dauer des Wechsels zwischen 6 und 8 Wochen. Selbstverständlich werden Sie aber über den Lieferbeginn von uns mit einer Vertragsbestätigung informiert.
Wie lauten die Vertragslaufzeiten von BestNatur Ökostrom?
Mit Vertragabschluss vereinbaren wir eine Mindestvertragslaufzeit von nur drei Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum des Lieferbeginns. Für unsere besonders kundenfreundlichen Vertragsbestimmungen wurden wir bereits mehrfach vom unabhängigen Energieverbraucherportal als TOP Lokalversorger ausgezeichnet.
Kann ich meinen BestNatur Ökostrom-Vertrag kündigen?
Selbstverständlich. Sie können Ihren BestNatur Ökostrom-Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
Habe ich bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht?
Natürlich. Ändern sich die Preise, teilen wir Ihnen das rechtzeitig mit. Danach haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen.
Wer liest künftig meinen Strom- bzw. Gaszählerstand ab?
Der Zählerstand wird weiterhin durch Ihren bisherigen Netzbetreiber abgelesen und den Stadtwerken Bamberg mitgeteilt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, alles läuft wie gewohnt.
Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?
Sollten sich Ihre persönlichen Daten wie Name, Telefonnummer oder auch Bankdaten ändern, freuen wir uns, wenn Sie uns das mitteilen – telefonisch über die 0951 77-4900, persönlich in unserem Servicezentrum am ZOB oder per E-Mail an servicezentrum@stadtwerke-bamberg.de. Vielen Dank!
Warum gelten für die Region andere Preise als in Bamberg und Hallstadt?
Für die Stromversorgung in der Region gelten andere Netznutzungsentgelte. Diese werden staatlich festgesetzt und mit der Stromrechnung verrechnet. Die Stadtwerke Bamberg haben auf die Höhe dieser Netznutzungsentgelte keinen Einfluss.
Warum sind Steuern und Abgaben von der Preisgarantie ausgenommen?
Die Stadtwerke Bamberg können leider nur die Preisbestandteile garantieren, auf die sie unmittelbaren Einfluss haben. Steuern und Abgaben werden bekanntlich staatlich festgesetzt, hier haben die Stadtwerke keine Handlungsspielräume. Deshalb können wir hier auch nichts garantieren. Wir versprechen Ihnen aber, Sie rechtzeitig zu informieren, wenn sich an den Steuern und Abgaben etwas ändert. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
