Ersatzversorgung
Elektrizität für Nicht-Haushaltskunden - Stand 1. April 2013
Haushaltskunden sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Für Haushaltskunden entsprechen die Preise der Ersatzversorgung denen der Grundversorgung.
In der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden beträgt der Arbeitspreis 21,94 Cent pro kWh und der Grundpreis 6,70 € pro Monat. Hinzu kommen die jeweiligen Entgelte für Messung und Abrechnung gemäß Preisblatt des Netzbetreibers sowie die Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Die Mehrkosten aus der Konzessionsabgabe, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, der Umlage gemäß § 19 Stromnetzentgeltverordnung sowie die Offshore-Umlage sind bereits enthalten. Bei vollen Abgabensätzen und inklusive 19 % Mehrwertsteuer ergibt sich ein Arbeitspreis von 28,55 Cent pro kWh und ein Grundpreis von 10,43 € pro Monat für Standardlastprofilkunden bzw. 80,14 € pro Monat für leistungsgemessene Kunden.
