Leistungsmessung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom Juli 2005 schreibt für Kunden mit einem Stromverbrauch über 100.000 kWh zwingend den Einsatz einer registrierender ¼-Stunden-Leistungsmessung vor. Bei Kunden mit Leistungsmessung wird der Zähler in der Regel monatlich per Fernablesung ausgelesen und aus den Daten eine monatliche Rechnung erzeugt.
Für diese Kundengruppe bieten die Stadtwerke individuelle Stromlieferverträge an, deren Konditionen anhand der Anschlusssituation (Anschluss am Mittelspannung, Umspannung oder Niederspannung aus dem Ortsnetz) und der Verbrauchssituation ermittelt werden.
Für ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Angebot oder eine allgemeine Beratung setzen Sie sich bitte mit Ihren Ansprechpartnern aus dem Vertrieb der Stadtwerke Bamberg in Verbindung.
