11. Grund- und Verrechnungspreis: Diese Preise werden für die Bereitstellung von Energie und Messeinrichtungen erhoben. Dieser vom Verbrauch unabhängige Jahresbetrag wird kalendertagegenau nach der angedruckten Anzahl der Tage verrechnet.
11. Grund- und Verrechnungspreis: Diese Preise werden für die Bereitstellung von Energie und Messeinrichtungen erhoben. Dieser vom Verbrauch unabhängige Jahresbetrag wird kalendertagegenau nach der angedruckten Anzahl der Tage verrechnet.
10. Schätzung: Können Zähler nicht durch Beauftragte der Stadtwerke abgelesen werden und/oder werden die Zählerstände nicht durch den Kunden selbst abgelesen und gemeldet, dann müssen die Verbräuche geschätzt werden.
12. Stromsteuer: Nach dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ ist ab 1.4.1999 eine Stromsteuer zu erheben. Der aktuelle Preis wird in der Spalte „Preis“ mit Cent je kWh (Ct/kWh) ausgewiesen. Diese Beträge, wie auch die Mehrwertsteuer bekommt unser Staat.
12. Stromsteuer: Nach dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ ist ab 1.4.1999 eine Stromsteuer zu erheben. Der aktuelle Preis wird in der Spalte „Preis“ mit Cent je kWh (Ct/kWh) ausgewiesen. Diese Beträge, wie auch die Mehrwertsteuer bekommt unser Staat.
6. Zählernummer: Über den angedruckten Zähler mit dieser Nummer werden Sie mit Strom, Gas und/oder Wasser versorgt. Diese Nummer ist beim Strom- und Gaszähler auf dem Typenschild und bei Wasserzähler auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert, Weitere Hinweise können Sie auch der Rückseite der Rechnung entnehmen.