Wir senken die Strom- und Gaspreise für Sie
Die Stadtwerke senken zum Jahreswechsel ihre Preise für Strom und Gas.
Die Stadtwerke senken zum Jahreswechsel ihre Preise für Strom und Gas.
"Wir halten unser Versprechen und geben Preisvorteile beim Energieeinkauf an unsere Kundinnen und Kunden weiter."
Verträge verwaltenAbschlag ändernSEPA-Mandat hinterlegenZählerstand zum 31.12.2023 ablesen
0951 77-4910
in Bamberg | Arbeitspreis (HT) / kWh | Arbeitspreis (NT) / kWh | Grundpreis / Jahr |
Grund- und Ersatzversorgung | 39,48 Cent | - | 122,80 Euro |
Grund- und Ersatzversorgung (Doppeltarif) | 39,92 Cent | 33,74 Cent | 157,31 Euro |
in Hallstadt | Arbeitspreis (HT) / kWh | Arbeitspreis (NT) / kWh | Grundpreis / Jahr |
Grund- und Ersatzversorgung | 37,59 Cent | - | 122,80 Euro |
Grund- und Ersatzversorgung (Doppeltarif) | 38,03 Cent | 33,01 Cent | 157,31 Euro |
Alle Preisangaben sind Bruttopreise inklusive aller gültigen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie 19 % Umsatzsteuer.
GVVPreiszusammensetzung in BambergPreiszusammensetzung in HallstadtJetzt zu bambergStrom wechseln
in Bamberg, Hallstadt und Stegaurach | Arbeitspreis / kWh | Grundpreis / Jahr | |
Verbrauchsstufe S bis ca. 6.000 kWh pro Jahr | 16,89 Cent | 76,76 Euro | |
Verbrauchsstufe M bis ca. 58.000 kWh pro Jahr | 14,32 Cent | 231,44 Euro | |
Verbrauchsstufe L ab ca. 58.000 kWh pro Jahr | 14,00 Cent | 416,98 Euro |
Wir rechnen anhand Ihres Verbrauches immer in der für Sie günstigsten Stufe (S,M,L) ab. Alle Preisangaben sind Bruttopreise inklusive aller gültigen Steuern, Umlagen und Abgaben sowie 7 % Umsatzsteuer.
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Wir senken ausnahmslose alle Strom- und Gastarife deutlich für Sie ab!
Damit halten wir unser Versprechen die Preise zu senken, sobald es uns möglich ist. Keinen Einfluss haben wir auf die Entscheidungen der Bundesregierung.
Die Umsatzsteuer auf Gas beträgt gerade 7 %. Diese soll nun vorzeitig zum 1.1.2024 auf 19 % erhöht werden, ein Beschluss dazu fehlt aber noch. Das bedeutet, dass somit auch die Grund- und Arbeitspreise bei Gas automatisch steigen werden.
Die Preisbremsen für Energie gelten bis zum 31.12.2023. Eine Fortführung dieser staatlichen Entlastung im Jahr 2024 scheint es nach dem aktuellen Stand der Diskussionen nicht geben.
Nach der schwierigen und unsichereren Situation auf den Beschaffungsmärkten nach dem Überfall von Russland auf die Ukraine hat sich die Marktsituation wieder beruhigt. Wir konnten zuletzt durch unsere neue Einkaufsstrategie zu deutlich geringeren Konditionen Ihre Energiemenge beschaffen und geben diese Vorteile jetzt selbstverständlich an Sie weiter.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keinerlei Einfluss auf Maßnahmen der Bundesregierung wie die Mehrwertsteuersenkung bei Gas und die Fortführung der Preisbremsen haben. Hier stehen jeweils noch Entscheidungen aus, die Auswirkungen auf den Betrag haben, den Sie zukünftig für Ihre Energie bezahlen.
Sie können Ihren Abschlag in Ihrem Kundenportal anpassen.
Sie können Ihren Abschlag in Ihrem Kundenportal oder über unser Zählerstand-Formular mitteilen. Wenn kein Zählerstand gemeldet wird, berechen wir diesen automatisch anhand der bisherigen Verbräuche.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar. Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung der Strompreisbremse bis zum 30.4.2023 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt.