Netze

Gesetzliche Grundlagen

Öffentliche Bekanntgabe nach § 29 Abs. 1 NAV NDAV:

Am 08.11.2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2477 bzw. 2485) in Kraft getreten. Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage. Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die NAV und die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen für alle mit der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH begründeten Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. 

 

Individuelle Netzentgelte 

Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH hat für einen Großkunden Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StromNEV gebildet und bei der zuständigen Regulierungsbehörde angezeigt. Die Entgelte werden regelmäßig angepasst.