Frau in gemütlicher warmer Wohnung mit einer Teetasse in der Hand
bambergStrom wärme

Heizstrom für Ihr Zuhause

Für Speicherheizung und Wärmepumpe

bambergStrom wärme

Heizen auch Sie mit Strom? Mehrere Millionen deutsche Haushalte nutzen Nachtspeicherheizungen oder moderne Wärmepumpen. Entdecken Sie bambergStrom wärme – Ihr Heizstrom für Bamberg und die Region

Was genau ist Heizstrom?

Heizstrom – auch Wärmestrom genannt – wird als Alternative zu fossilen Energieträgern wie Gas und Öl zum Beheizen von Wohnräumen eingesetzt. Er versorgt entweder eine Wärmepumpe mit Energie oder erwärmt Heizkörper und Räume direkt, etwa über Nachtspeicherheizungen. Wärmepumpenheizungen gelten dabei als besonders umweltschonend, weil sie keine fossilen Brennstoffe verbrennen, sondern natürliche Wärmequellen wie Außenluft, Erdwärme oder Grundwasser nutzen.

Was sind die Voraussetzungen für Heizstrom?

Wärmestrom wird ausschließlich zum Heizen verwendet. Dabei wird der Strom für eine elektrische Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung genutzt. Die strombetriebene Heizungsanlage muss fest installiert und unterbrechbar sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie unseren Heizstrom "bambergStrom wärme" von uns beziehen.

Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 EnFG

Mit einer Wärmepumpe können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten staatlichen Umlagen profitieren.

Gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entfallen für Wärmepumpen sowohl die KWKG-Umlage als auch die Offshore-Netzumlage vollständig. Dadurch fallen für beide Umlagen keine Kosten an (0,00 Ct/kWh).

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und wie Sie die Vorteile der reduzierten Umlagen nutzen können.

Alle Informationen zu § 22 EnFG

Netzorientierte Steuerung nach §14a EnWG

Mit den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Regelungen müssen bestimmte Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen so angeschlossen sein, dass sie bei Bedarf durch den Netzbetreiber gesteuert werden können. Als Ausgleich profitieren Betreiber von Wärmepumpen von reduzierten Netzentgelten. Dafür stehen drei unterschiedliche Entgeltmodelle zur Auswahl.

Für bereits vor dem 1. Januar 2024 angeschlossene Anlagen gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Die netzorientierte Steuerung soll dazu beitragen, das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen und die Energiewende langfristig abzusichern.

Informieren Sie sich über die neuen Vorgaben und erfahren Sie, wie Sie von den verfügbaren Entlastungen profitieren können.

Alle Informationen zu § 14a EnWG

Gemeinsame und getrennte Messung

Für Ihren allgemeinen Strombedarf z. B. für Licht und Elektrogeräte benötigen Sie neben Heizstrom immer auch herkömmlichen Strom. Um die zwei Stromarten zu messen, gibt es zwei Methoden: die gemeinsame und die getrennte Messung.

Gemeinsame Messung

Ein Zähler für Haushaltsstrom und Heizstrom.

Bei der gemeinsamen Messung besitzen Sie einen einzigen Stromzähler. Dieser erfasst den Verbrauch der Heizung und aller anderen elektrischen Geräte Ihres Haushalts. Er arbeitet mit zwei Zählwerken, die je nach Uhrzeit abwechselnd aktiv sind:

Üblicherweise wird tagsüber nach dem Hochtarif (HT) gemessen, nachts nach dem Niedertarif (NT), z. B. um den Nachtspeicherofen zu erhitzen. 

Getrennte Messung

Jeweils ein Zähler für Haushaltsstrom und Heizstrom.

Bei der getrennten Messung verfügt Ihre Heizungsanlage über einen eigenen, separaten Stromzähler. Dieser misst unabhängig vom Haushaltsstrom nur den Verbrauch der Wärmeerzeugung, z. B. einer Wärmepumpe.

Häufige gestellte Fragen zu Wärmestrom

Haushaltsstrom wird für den allgemeinen Strombedarf in einem Haushalt verwendet. Dazu gehören zum Beispiel Licht oder der Betrieb von Elektrogeräten wie Waschmaschine, Kühlschrank oder Fernseher.

Heizstrom wird hingegen ausschließlich für das Heizen über Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen verwendet.

Heizstrom ist in der Regel günstiger als normaler Haushaltsstrom, da unter anderem die Preisbestandteile wie Netzentgelte günstiger sind.

Gemeinsame und getrennte Messung

Für Ihren allgemeinen Strombedarf z. B. für Licht und Elektrogeräte benötigen Sie neben Heizstrom immer auch herkömmlichen Strom. Um die zwei Stromarten zu messen, gibt es zwei Methoden: die gemeinsame und die getrennte Messung.

Bei der gemeinsamen Messung besitzen Sie einen einzigen Stromzähler. Dieser erfasst den Verbrauch der Heizung und aller anderen elektrischen Geräte Ihres Haushalts. Er arbeitet mit zwei Zählwerken, die je nach Uhrzeit abwechselnd aktiv sind: Üblicherweise wird tagsüber nach dem Hochtarif (HT) gemessen, nachts nach dem Niedertarif (NT), z. B. um den Nachtspeicherofen zu erhitzen.

Getrennte Messung - jeweils ein Zähler für Haushaltsstrom und Heizstrom

Bei der getrennten Messung verfügt Ihre Heizungsanlage über einen eigenen, separaten Stromzähler. Dieser misst unabhängig vom Haushaltsstrom nur den Verbrauch der Wärmeerzeugung, z. B. einer Wärmepumpe.

Ja, das ist möglich. Sie können einen Energielieferanten für Wärmestrom und einen für Haushaltsstrom haben. Bei uns bekommen Sie in der Regel beides angeboten.

Das könnte Sie auch interessieren