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Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden

Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. 

Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt.

Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich. Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln. 

Was ändert sich für mich:

An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. An- oder Abmeldungen sind dann nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.

Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.

MaLo-ID gewinnt an Bedeutung

Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Zukünftig erhält auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden. Ist Ihnen die Malo_ID nicht bekannt, werden wir diese für Sie anhand der Zählernummer beim zuständigen Netzbetreiber ermitteln.

FAQ

Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag immer erst, nachdem Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben. 

Evtl. Noch Kündigungsfrist bei Ein/Auszug mit 14 Tagen aufnehmen.

Auch wenn Sie sich noch nicht bei einem Stromanbieter gemeldet haben, gibt es Strom in der Wohnung im Rahmen der Grundversorgung. Hat der Vormieter seinen Stromvertrag noch nicht gekündigt erfolgt Ihre Anmeldung frühestens an dem Tag, an dem Sie die Anmeldung bei Ihrem Stromversorger vorgenommen haben. 

Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrages und gegebenenfalls Ihre Vertragslaufzeit. 

Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, muss der Vertrag beim anderen Anbieter fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich dann schon vor Ende des alten Vertrages um einen neuen bei uns kümmern. So ist sichergestellt, dass die Belieferung in Ihrem Wunschtarif bei uns nahtlos beginnen kann. 

Das im Gesetz genannte Datum gibt den spätesten Zeitpunkt vor, zu dem die neuen Regeln greifen müssen. Damit diese im gesamten Markt zum Stichtag eingehalten werden können, hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die erforderlichen Anpassungen bereits zum 6. Juni 2025 umzusetzen sind. An die Beschlüsse der Bundesnetzagentur müssen sich alle Marktteilnehmer des deutschen Energiemarkts halten.