Kennzeichenerfassung

Bequem parken ohne Ticket

Wir machen das Parken in unseren Parkhäusern und Tiefgaragen noch bequemer. Dazu rüsten wir das Schranken- und Kassensystem auf Kennzeichenerfassung um. Los geht's in der Tiefgarage Zentrum Nord/Georgendamm. An der Einfahrt wird Ihr Kennzeichen automatisch erfasst; das lästige Ticketsuchen gehört damit der Vergangenheit an. Ihren Aufenthalt bezahlen Sie einfach an den Kassenautomaten (bar und cashless) oder online. 

Ihre Vorteile

  • Weniger Wartezeit beim Ein- und Ausfahren
  • Keine lästige Suche nach dem Ticket
  • Kein Nachzahlen wegen eines verlorenen Tickets

Fragen und Antworten zur Kennzeichenerfassung

1. Sie fahren mit Ihrem PKW wie gewohnt an die Schranke. Das System erkennt Ihr Kennzeichen und öffnet die Schranke. Sie brauchen kein Ticket zu ziehen.

2. Vor dem Ausfahren gehen Sie wie gewohnt an den Kassenautomaten. Dort geben Sie Ihr Kennzeichen ein. Die fällige Parkgebühr wird angezeigt und Sie begleichen diese mit Bargeld (im Treppenhaus 3 + 8 möglich), Ihrer Debit- oder Kreditkarte. 

3. Sie fahren mit Ihrem PKW zur Ausfahrt. Bei korrekter Zahlung öffnet die Schranke automatisch und sie fahren aus.

Haben Sie uns Ihr(e) Kennzeichen unter www.stw-b.de/kennzeichen bereits gemeldet? Dann ist Ihr Kennzeichen im System hinterlegt. Die Schranke öffnet sich sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren automatisch.

Für den Fall, dass Ihr Kennzeichen nicht erkannt wird, haben Sie von uns einen QR-Code erhalten. Diesen halten Sie an den Leser an der Schrankenanlage.

Wenn Sie einen Dauerstellplatz im Rahmen des Geschäfts- oder Quartierstarif haben und die Zeit überschreiten, gehen Sie einfach zur Kasse, geben Ihr Kennzeichen ein und bezahlen nach. 

 

Haben Sie uns Ihr(e) Kennzeichen noch nicht mitgeteilt? Dann holen Sie das bitte schnellstmöglich nach: www.stw-b.de/kennzeichen

Denn ab 20.10.2025 ist Ihre Dauerparkkarte (Magnetkarte) in der Tiefgarage Zentrum Nord nicht mehr einsetzbar. Wenn Sie ins Parkhaus einfahren und Ihr Kennzeichen ist bei uns noch nicht hinterlegt, wird Ihre Einfahrt über den regulären Tarif abgerechnet, den Sie am Kassenautomaten begleichen müssen.

Ja, Sie können bis zu 3 Kennzeichen hinterlegen. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns.

Kontakt aufnehmen

Nein, die Karte kann nicht mehr eingesetzt werden. Im Parkhaus Zentrum Süd und in der Tiefgarage Konzert- und Kongresshalle können Sie diese weiterhin wie gewohnt nutzen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns.

Kontakt aufnehmen

Ist Ihr Kennzeichen stark verschmutzt oder kann aus anderen Gründen nicht gelesen werden, werden Sie an der Einfahrt gebeten ein Ticket anzufordern.

Vor dem Ausfahren gehen Sie mit dem Ticket zum Kassenautomaten und zahlen den fälligen Betrag.

Geben Sie an der Kasse im Treppenhaus 3 oder 8 Ihr Kennzeichen ein und wählen Sie die gewünschte Tarifoption. Die Gültigkeit wird nach Abschluss des Bezahlvorganges an dem von Ihnen angegebenen Kennzeichen hinterlegt. Eine separate Ticketausgabe erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage für die automatisierte Kennzeichenerfassung ist 

- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, ….

Zwecke der Verarbeitung ist die Überwachung der Parkierungsanlage (ordnungsgemäße Nutzung der Parkierungsanlage einschließlich der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen).

Karenzzeit

Unsere Parkierungsanlagen können ohne Bezahlverpflichtung wieder verlassen werden (z. B. wenn kein freier Parkplatz mehr vorhanden ist). Das Kennzeichen wird in solchen Fällen ohne Speicherung nach der Ausfahrt des Kfz gelöscht.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Es werden nur solche Daten verarbeitet, welche für den Zweck erforderlich sind. Für den Zweck der Parkraumüberwachung ist dies das Kfz-Kennzeichen. Die Kameras bzw. Erfassungsgeräte erfassen ausschließlich das Kfz-Kennzeichen. Die Einfahrten unserer Parkierungsanlagen sind mit Hinweisen auf die Kfz-Kennzeichenerfassung beschildert.

Speicherdauer Kurzparker

Die gespeicherten Daten werden bei Einhaltung der maximal zulässigen Höchstparkdauer bzw. nach erfolgtem Bezahlvorgang nach Verlassen der Parkierungsanlage, jedoch spätestens mit Ablauf des Tages gelöscht, soweit diese keinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.

Bei Nichteinhaltung der Höchstparkdauer bzw. bei Nichtentrichtung der Parkgebühr werden die gespeicherten Daten spätestens mit dem Eingang des auf Grundlage zivilrechtlicher Vereinbarungen geforderten Geldbetrages gelöscht, soweit einer Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Speicherdauer Dauerparker

Sofern sich nicht Umstände ergeben, die eine längere Speicherdauer erfordern, richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben. 

Dauerparker werden von den Stadtwerken Bamberg angeschrieben und gebeten, über die Internetseite www.stw-b.de/kennzeichen mittzuteilen, welche Kfz-Kennzeichen freigeschaltet werden sollen. Es können bis zu 3 Kennzeichen angegeben werden. Allerdings kann immer nur ein Fahrzeug in der Tiefgarage geparkt werden. Die Kfz-Kennzeichen werden im System der automatisierten Kennzeichenerfassung hinterlegt. Das System erkennt bei der Einfahrt automatisch den jeweiligen Vertragspartner (Dauerparker). Sollte das hinterlegte Kfz-Kennzeichen mal nicht vom System erkannt werden, kann vom Dauerparker der bereitgestellte bzw. zugesendete QR-Code zur Ein- und Ausfahrt genutzt werden.

Ein im System nichtregistriertes Kennzeichen wird vom System an der Einfahrt automatisch als Kurzparker behandelt.

Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 DSGVO und § 4 Abs. 2 BDSG ist die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH, Margaretendamm 28, 96052 Bamberg, Tel. 0951 77-4977, Fax 0951 77-7090, verkehrsbetrieb@stadtwerke-bamberg.de.

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter wurde durch den Konzern Stadtwerke Bamberg bestellt. Dieser ist bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter der E-Mail-Adresse datenschutz@stadtwerke-bamberg.de oder der Telefonnummer 0951 77-0 gern für Sie da.

Ausführliche Datenschutzhinweise