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Stromnetz

Redispatch 2021

Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber

Informationen zum Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber;

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Redispatch 2.0. Wählen Sie die entsprechenden Links der Fachverbandes BDEW bzw. der Bundesnetzagentur und holen Sie sich die wichtigsten Informationen als PDF-Datei auf Ihren Rechner.

Ebenso können Sie hier die Erfassungsliste für die Stammdaten von Erzeugungsanlagen nochmals aufrufen. Die vollständig ausgefüllte Datei senden Sie bitte an folgende E-Mailadresse:

redispatch@stadtwerke Bamberg.de

 

Aktueller Hinweis Juni 2022– Status quo nach Ende der BDEW-Übergangslösung

Für die Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen hat der BDEW am 20.09.2021 eine Übergangslösung veröffentlicht. Gemäß der Mitteilung Nr. 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollten Netzbetreiber spätestens zum 01.03.2022 mit den operativen Tests begonnen werden. Zuerst wurde mit den relevanten nachgelagerten Verteilnetzbetreibern und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begonnen. So soll der Start des bilanziellen Ausgleichs und die Umsetzung der Zielprozesse von Redispatch 2.0 zum 01.06.2022 sichergestellt werden.

Uns, die STEW als VNB, stufte die Bayernwerk Netz GmbH als „nicht relevant“ im Sinne der Redispatch 2.0 Prozesse ein.

Für unseren vorgelagerten Netzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH gilt bis auf Weiteres Folgendes:

  • Die operativen Tests im Sinne der Mitteilung Nr. 8 wurden von der Bayernwerk Netz GmbH erfolgreich abgeschlossen.
  • Dies bestätigt der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH.
  • Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber: https://www.netztransparenz.de .
  • Seitens der TenneT TSO GmbH bestehen jedoch weiterhin Gründe der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, die einen Start des bilanziellen Ausgleichs durch die Bayernwerk Netz GmbH zunächst ausschließen.

Aus den genannten Gründen können wir, die Stadtwerke Bamberg, als VNB den bilanziellen Ausgleich derzeit nicht durchführen.

Sobald der bilanzielle Ausgleich im Redispatch 2.0 möglich ist, werden wir mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen die betroffenen Lieferanten, Einsatzverantwortlichen und unmittelbar im Anschluss den BDEW informieren. Bis dahin erfolgt der bilanzielle Ausgleich weiterhin durch die Bilanzkreisverantwortlichen (BKVs).

 

Informationen im August 2021 für Anlagenbetreiber

   Hier können Sie die Erfassungsliste der erforderlichen Stammdaten nochmals auf Ihren Rechner holen:

   Zusammenfassung der Aufgaben als Anlagenbetreiber im Überblick als Pdf-Datei:

Festlegungen der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde

Informationen des maßgeblichen Fachverbandes BDEW und der Initiative "connect+":

Dienstleister für Dienstleistungen rund um das Redispatch 2.0

Wichtige Information (Haftungsausschluss)

Die nachfolgende Liste basiert allein auf den entsprechenden Meldungen der darin aufgeführten Unternehmen. Die Liste wurde weder von der Stadtwerken Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (nachfolgend „STEW“) noch vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (nachfolgend „BDEW“) eigenverantwortlich erstellt und es handelt sich insbesondere weder um eine Empfehlung der STEW noch des BDEW, die auch keine Prüfung der Dienstleister und der Qualität der Angebote vornehmen.

Für die Richtigkeit der Angaben sind allein die Unternehmen verantwortlich, eine Haftung der STEW oder des BDEW ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Anbieterliste enthält nicht alle am Markt verfügbaren Dienstleister. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich auf den Internetseiten des BDEW.

Überblick und wichtige Informationen für Anlagenbetreiber als PDF- bzw. EXCEL-Dateien

Unterlagen und Rahmenbedingungen rund um den Stromnetzanschluss

Netzanschluss

Über folgende Links gelangen Sie zu wichtigen Unterlagen und Verordnungen:

Niederspannungsanschlussverordnung

Technische Mindestanforderungen § 19 EnWG

Niederspannung

Ab dem 01.04.2020 gelten bei der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH die neuen technischen Anschlussbedinungen im Bundeswortlaut. Die "Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen" vom April 2019 bleiben unverändert.

Ergänzung zur Erdungsanlage am 09.08.2021:

Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH. Diese Ergänzung wurde zwischen dem Verband BDEW und der Bundesnetzagentur, als regulierende Behörde abgestimmt.

Technische Anschlussbedingungen (Version 10/2019)

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW

VBEW-Hinweise 2017 zur TAB

 

Mittelspannung

Bei Anschlüssen in der Mittelspannung gelten neben der VDE-AR-N4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ zusätzlich die technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW.

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW (Stand Juni 2022)

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW

 

Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare für die Anfrage für einen Hausanschluss bzw. für die Anzeige einer Inbetriebsetzung einer Elektroinstallation, eines Elektrospeichers oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge.

Anfrage Hausanschluss

Preisblatt Hausanschluss

Fertigstellungsanzeige (Vordruck VBEW)

Anmeldeformular eines Elektrospeichers

Anmeldeformular für eine Ladestation

 

 

 

 

Energiestrukturdaten (VNB)

 2019202020212022
Einspeisung MS557.621.799 kWh515.328.787 kWh524.571.283 kWh512.177.499 kWh
Einspeisung NS17.891.041 kWh16.415.838 kWh15.884.362 kWh18.527.214 kWh
Jahreshöchstlast MS95.858 kW95.477 kW88.859 kW89.301 kW
Jahreshöchstlast MS/NS88.246 kW87.869 kW81.737 kW81.839 kW
Jahreshöchstlast NS43.026 kW41.399 kW40.980 kW40.833 kW
Summenlast SLP166.340.448 kWh160.796.205 kWh163.136.526 kWh155.797.562 kWh

Profilschar SP0

Profilschar SP1

Grund- und Ersatzversorgung

Bau von Erzeugungsanlagen

Sie erzeugen elektrische Energie und wollen diese bei uns einspeisen?

Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und der Erzeugung aus Anlagen ohne gesetzlicher Förderung. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei nicht geförderten Anlagen unbedingt einen Abnehmer der eingespeisten Strommengen benötigen. Ohne diesen können wir keinen Netzzugang gewähren.

EEG-Umlage für Eigenversorger § 61 EEG 2014

Am 20.02.2015 ist die die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) in Kraft getreten.

In dieser separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (betrifft EEG/KWK/Konventionelle Anlagen) gem. § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.

Mit der EEG-Umlage sind seit dem 01.08.2014 auch Letztverbraucher zu belasten, die Eigenversorgung nutzen. Diese Regelung betrifft alle Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen haben bzw. ihre bestehende Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 auf Eigenversorgung umgestellt haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben und Fragebogen des BDEW

Das BDEW Anschreiben und die BDEW Erklärung des Betreibers stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite folgender Unternehmen:

BNetzA

Clearingsstelle

Tennet TSO GmbH

Netztransparenz

Direktvermarktung

Gemäß dem Beschluss BK6-14-110 der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 haben Anmeldungen zur Direktvermarktung ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichten E-Mail-Adresse zu erfolgen.

Für UTILMD Nachrichten: BAM.netz@edi.ivugmbh.de
Für Meldungen mittels Anlage 2 oder 3:

BK6-12-153 Beschluss

BK6-12-153 Beschluss Anlage 1

Die Anlagen 2 und 3 des BK6-12-153 Beschlusses stehen derzeit nicht zur Verfügung.