Netze

Stromnetz

Redispatch 2021

Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber

Informationen zum Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber;

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Redispatch 2.0. Wählen Sie die entsprechenden Links der Fachverbandes BDEW bzw. der Bundesnetzagentur und holen Sie sich die wichtigsten Informationen als PDF-Datei auf Ihren Rechner.

(aktualisiert im Juli 2023)

Ebenso können Sie hier die Erfassungsliste für die Stammdaten von Erzeugungsanlagen nochmals aufrufen. Die vollständig ausgefüllte Datei senden Sie bitte an folgende E-Mailadresse:

redispatch@stadtwerke Bamberg.de

 

Aktueller Hinweis Juni 2022– Status quo nach Ende der BDEW-Übergangslösung

Für die Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen hat der BDEW am 20.09.2021 eine Übergangslösung veröffentlicht. Gemäß der Mitteilung Nr. 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollten Netzbetreiber spätestens zum 01.03.2022 mit den operativen Tests begonnen werden. Zuerst wurde mit den relevanten nachgelagerten Verteilnetzbetreibern und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begonnen. So soll der Start des bilanziellen Ausgleichs und die Umsetzung der Zielprozesse von Redispatch 2.0 zum 01.06.2022 sichergestellt werden.

Uns, die STEW als VNB, stufte die Bayernwerk Netz GmbH als „nicht relevant“ im Sinne der Redispatch 2.0 Prozesse ein.

Für unseren vorgelagerten Netzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH gilt bis auf Weiteres Folgendes:

  • Die operativen Tests im Sinne der Mitteilung Nr. 8 wurden von der Bayernwerk Netz GmbH erfolgreich abgeschlossen.
  • Dies bestätigt der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH.
  • Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber: https://www.netztransparenz.de .
  • Seitens der TenneT TSO GmbH bestehen jedoch weiterhin Gründe der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, die einen Start des bilanziellen Ausgleichs durch die Bayernwerk Netz GmbH zunächst ausschließen.

Aus den genannten Gründen können wir, die Stadtwerke Bamberg, als VNB den bilanziellen Ausgleich derzeit nicht durchführen.

Sobald der bilanzielle Ausgleich im Redispatch 2.0 möglich ist, werden wir mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen die betroffenen Lieferanten, Einsatzverantwortlichen und unmittelbar im Anschluss den BDEW informieren. Bis dahin erfolgt der bilanzielle Ausgleich weiterhin durch die Bilanzkreisverantwortlichen (BKVs).

Seit Anfang 2023 sind die Stadtwerke Bamberg als empfangsbereiter Netzbetreiber im RAIDA-Portal gelistet.

 

Informationen im August 2021 für Anlagenbetreiber

   Hier können Sie die Erfassungsliste der erforderlichen Stammdaten nochmals auf Ihren Rechner holen:

   Zusammenfassung der Aufgaben als Anlagenbetreiber im Überblick als Pdf-Datei:

Festlegungen der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde

Informationen des maßgeblichen Fachverbandes BDEW und der Initiative "connect+":

Dienstleister für Dienstleistungen rund um das Redispatch 2.0

Wichtige Information (Haftungsausschluss)

Die nachfolgende Liste basiert allein auf den entsprechenden Meldungen der darin aufgeführten Unternehmen. Die Liste wurde weder von der Stadtwerken Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (nachfolgend „STEW“) noch vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (nachfolgend „BDEW“) eigenverantwortlich erstellt und es handelt sich insbesondere weder um eine Empfehlung der STEW noch des BDEW, die auch keine Prüfung der Dienstleister und der Qualität der Angebote vornehmen.

Für die Richtigkeit der Angaben sind allein die Unternehmen verantwortlich, eine Haftung der STEW oder des BDEW ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Anbieterliste enthält nicht alle am Markt verfügbaren Dienstleister. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich auf den Internetseiten des BDEW.

Überblick und wichtige Informationen für Anlagenbetreiber als PDF- bzw. EXCEL-Dateien

Unterlagen und Rahmenbedingungen rund um den Stromnetzanschluss

Netzanschluss

Über folgende Links gelangen Sie zu wichtigen Unterlagen und Verordnungen:

Niederspannungsanschlussverordnung

Technische Mindestanforderungen § 19 EnWG

Niederspannung

Bei der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH gelten die neuen technischen Anschlussbedinungen im Bundeswortlaut. Die "Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen" vom Juli 2022 bleiben unverändert.

Ergänzung zur Erdungsanlage am 09.08.2021:

Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH. Diese Ergänzung wurde zwischen dem Verband BDEW und der Bundesnetzagentur, als regulierende Behörde abgestimmt.

Technische Anschlussbedingungen (Version 05/2023)

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW

VBEW-Hinweise 07/2023 zur TAB

 

Mittelspannung

Bei Anschlüssen in der Mittelspannung gelten neben der VDE-AR-N4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ zusätzlich die technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW.

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW (Stand Juni 2022)

Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW

 

Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare für die Anfrage für einen Hausanschluss bzw. für die Anzeige einer Inbetriebsetzung einer Elektroinstallation, eines Elektrospeichers oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge.

Anfrage Hausanschluss

Preisblatt Hausanschluss

Fertigstellungsanzeige (Vordruck VBEW)

Anmeldeformular eines Elektrospeichers

Anmeldeformular für eine Ladestation

 

 

 

 

Verträge und Vertragsbedingungen für Lieferanten und Netzkunden:

Energiestrukturdaten (VNB)

 20192020202120222023
Einspeisung MS557.621.799 kWh515.328.787 kWh524.571.283 kWh512.177.499 kWh490.300.279 kWh
Einspeisung NS17.891.041 kWh16.415.838 kWh15.884.362 kWh18.527.214 kWh19.642.086 kWh
Jahreshöchstlast MS95.858 kW95.477 kW88.859 kW89.301 kW85.807 kW
Jahreshöchstlast MS/NS88.246 kW87.869 kW81.737 kW81.839 kW78369 kW
Jahreshöchstlast NS43.026 kW41.399 kW40.980 kW40.833 kW41.061 kW
Summenlast SLP166.340.448 kWh160.796.205 kWh163.136.526 kWh155.797.562 kWh149.383.936 kWh

Profilschar SP0

Profilschar SP1

Grund- und Ersatzversorgung

Bau von Erzeugungsanlagen

Sie erzeugen elektrische Energie und wollen diese bei uns einspeisen?

Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und der Erzeugung aus Anlagen ohne gesetzlicher Förderung. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei nicht geförderten Anlagen unbedingt einen Abnehmer der eingespeisten Strommengen benötigen. Ohne diesen können wir keinen Netzzugang gewähren.

Bau von Erzeugungsanlagen

Anmeldung einer EEG-/ KWK-Anlage

Prozessablauf

An dieser Stelle erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre dezentral erzeugte Energie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in das Verteilernetz der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW) einspeisen. Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und können, abhängig vom Eingang der Anmeldungen, von den Vorgaben abweichen.

Schritt 1.1:   Antragstellung

Damit wir die Netzverträglichkeit überprüfen können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen und Formulare:

  1. Ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Antrag zum Anschluss einer Erzeugungsanlage“ (www.stadtwerke-bamberg.de/netz/stromnetz)
  2. Aktueller Lageplan mit eingezeichneter Anlage (Anbringungsort)

Bei Fragen zur Antragstellung helfen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne weiter:

Für Anlagen bis einschl. 30 kW: Telefon 0951-77-6150

                                                          E-Mail: hausanschluesse@stadtwerke-Bamberg.de

Für Anlagen größer 30 kW:         Telefon 0951-77-6211

                                                         E-Mail: sebastian.beyer@stadtwerke-bamberg.de

Bitte senden Sie beide Dokumente an den entsprechenden Ansprechpartner per E-Mail oder per Post an Stadtwerke Bamberg, Team Hausanschlüsse, Margaretendamm 28, 96052 Bamberg. 

Schritt 1.2:   Netzverträglichkeitsprüfung

Liegen alle benötigten Unterlagen vor, so nehmen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung vor.

Das Eingangsdatum des Antrags bei den Stadtwerken Bamberg gilt als Anschlussbegehren des Anlagenbetreibers für die Festlegung der Vergütung nach EEG.

Schritt 2:     Schriftliche Anschlusszusage

Nach Prüfung Ihres Antrags auf die Netzverträglichkeit erhalten Sie von uns eine schriftliche Anschlusszusage. Die Bearbeitungszeit nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen beträgt ca. fünf Wochen. In der Zusage weisen wir darauf hin, wenn ein Netzausbau, Neuanschluss oder eine Hausanschlussverstärkung erforderlich ist. Die Anschlusszusage hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Nach dieser Frist muss eine neue Überprüfung der Netzverträglichkeit vorgenommen werden. 

Schritt 3:     Anmeldung vor Baubeginn

Falls ein Netzausbau, Neuanschluss oder eine Hausanschlussverstärkung erforderlich ist:

Sollte für Ihre Anlage ein Netzausbau, Neuanschluss oder eine Hausanschlussverstärkung erforderlich sein, müssen Sie vor Baubeginn einen entsprechenden Antrag stellen. Das dazugehörige Formular „Antrag für einen Hausanschluss bzw. Verstärkung (Strom, Gas, Wasser)“ finden Sie online unter www.stadtwerke-bamberg.de/energie/downloads. Bitte senden Sie den Antrag an einen der in diesem Link genannten Ansprechpartner.

Schritt 4:    Erstellen und Versenden des Netzanschlussvertrages

Falls ein Neuanschluss oder eine Hausanschlussverstärkung erforderlich ist: Sie erhalten von uns eine Kostenmitteilung und den Netzanschlussvertrag. Die Bearbeitungszeit nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen beträgt ca. vier Wochen.

Schritt 5:   Auftrag durch den Anlagenbetreiber

Falls ein Neuanschluss oder Hausanschlussverstärkung erforderlich ist: Durch Unterschrift und Rücksendung des Netzanschlussvertrages wird der Kundenauftrag wirksam.

Schritt 6:     Ausführung der beauftragten Arbeiten

Falls ein Neuanschluss oder eine Hausanschlussverstärkung bzw. ein Netzausbau erforderlich ist: Die beauftragten Arbeiten zum Netzanschluss werden je nach Umfang der jeweiligen Maßnahme innerhalb von ein bis drei Monaten im Niederspannungsnetz und von bis zu acht Monaten im Mittelspannungsnetz umgesetzt. Ungünstige Witterungsbedingungen, Lieferfristen für Material, Fristen zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben für die Vergabe, Nutzung fremder Grundstücke usw.  können diese Fristen verlängern.

Die Arbeiten zum Netzausbau werden je nach Umfang der jeweiligen Maßnahme innerhalb von drei Monaten im Niederspannungsnetz und von bis zu acht Monaten im Mittelspannungsnetz umgesetzt. Ungünstige Witterungsbedingungen, Lieferfristen für Material, Fristen zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben für die Vergabe, Nutzung fremder Grundstücke usw. können diese Fristen verlängern.

Schritt 7:     Inbetriebsetzung durch Installateur

Nach Errichtung der Anlage übersendet der Elektroinstallateur folgende technische Unterlagen nach VDE-AR-N 4105:2018-11 inkl. Ergänzung vom Okt. 2020 und VBEW an die Stadtwerke Bamberg:

  1. Inbetriebsetzungsprotokoll – Vordruck F.1 nach VDE-AR-N 4105
  2. Datenblatt – Vordruck F.2 nach VDE-AR-N 4105
  3. Konformitätsnachweis für Erzeugungseinheiten – Vordruck G.2 nach VDE-AR-N 4105
  4. Konformitätsnachweis für den NA-Schutz – Vordruck G.3 nach VDE-AR-N 4105
  5. Fertigstellungsanzeige – Vordruck VBEW
  6. Blockschaltbild
  7. Lageplan
  8. Verzichtsdokument Lieferzähler
  9. Datenblatt Speicher
  10. Datenblatt Messkonzept

Bei Mittelspannung bitten wir um Abstimmung mit Sebastian Beyer (Kontakt)

Ihre Ansprechpartner zur Inbetriebsetzung sind Herr Markus Neff oder Herr Thomas Weber (Kontakt)

Schritt 8: Inbetriebsetzung und Montage der Messeinrichtung

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen setzen wir die Messeinrichtung innerhalb von zwei bis drei Wochen bei Niederspannungsmessung und vier Wochen bei Mittelspannungsmessung in Betrieb.

Schritt 9:      Umsetzung der Einspeisevergütung

Für die Umsetzung der Einspeisevergütung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formular „Erklärung zum Erhalt der Umsatzsteuer“
  • Inbetriebsetzungsprotokoll nach Schritt 7
  • bei einer Biomasse-Erzeugungsanlage: Nachweis nach EEG
  • bei einer KWK-Erzeugungsanlage: Kopie des BAFA-Zulassungsbescheids
  • bei einer PV-Erzeugungsanlage: Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur für die „Anmeldung der PV-Anlage“
  • bei einer Wasserkraft-Erzeugungsanlage: Vorlage der Zulassung der Wasserkraftnutzung
  • bei einer Windkraft-Erzeugungsanlage: Referenzertragsnachweis, Nachweis für den Systemdienstleistungsbonus, Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bitte reichen Sie diese  per E-Mail oder Post ein. Die Bearbeitungszeit nach Eingang der vollständigen Unterlagen beträgt ca. acht Wochen. 

Ihre Ansprechpartner für die Umsetzung der Einspeisevergütung und aller Fragen rund um den Bau und Betrieb einer EEG-/KWK-Anlage finden Sie im Informationsblatt für Einspeiseinteressenten.

Einspeisemanagement nach § 9 EEG 2023

EEG-Umlage für Eigenversorger § 61 EEG 2014

Am 20.02.2015 ist die die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) in Kraft getreten.

In dieser separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (betrifft EEG/KWK/Konventionelle Anlagen) gem. § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.

Mit der EEG-Umlage sind seit dem 01.08.2014 auch Letztverbraucher zu belasten, die Eigenversorgung nutzen. Diese Regelung betrifft alle Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen haben bzw. ihre bestehende Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 auf Eigenversorgung umgestellt haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben und Fragebogen des BDEW

Das BDEW Anschreiben und die BDEW Erklärung des Betreibers stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite folgender Unternehmen:

BNetzA

Clearingsstelle

Tennet TSO GmbH

Netztransparenz

Messwesen Strom

Intelligente Messsysteme

Wichtiger Hinweis (Stand Oktober 2023)

Zusätzliche Dienstleistungen, die prozessuale Abwicklung von Steuerhandlungen über den CLS-Kanal des intelligenten Messsystems, können derzeit auf Grund technischer Restriktionen nicht angeboten werden (Universalbestellprozess).

Wir arbeiten mit Nachdruck zusammen mit unseren beauftragten Serviceanbietern an der Einführung dieser Dienstleistungen.

Danke für Ihr Verständnis.

Direktvermarktung

Gemäß dem Beschluss BK6-14-110 der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 haben Anmeldungen zur Direktvermarktung ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichten E-Mail-Adresse zu erfolgen.

Für UTILMD Nachrichten: BAM.netz@edi.ivugmbh.de
Für Meldungen mittels Anlage 2 oder 3:

BK6-12-153 Beschluss

BK6-12-153 Beschluss Anlage 1

Die Anlagen 2 und 3 des BK6-12-153 Beschlusses stehen derzeit nicht zur Verfügung.