Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber
Informationen zum Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber;
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Redispatch 2.0. Wählen Sie die entsprechenden Links der Fachverbandes BDEW bzw. der Bundesnetzagentur und holen Sie sich die wichtigsten Informationen als PDF-Datei auf Ihren Rechner.
Ebenso können Sie hier die Erfassungsliste für die Stammdaten von Erzeugungsanlagen nochmals aufrufen. Die vollständig ausgefüllte Datei senden Sie bitte an folgende E-Mailadresse:
redispatch@stadtwerke Bamberg.de
Aktueller Hinweis Juni 2022– Status quo nach Ende der BDEW-Übergangslösung
Für die Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Redispatch-Maßnahmen hat der BDEW am 20.09.2021 eine Übergangslösung veröffentlicht. Gemäß der Mitteilung Nr. 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) sollten Netzbetreiber spätestens zum 01.03.2022 mit den operativen Tests begonnen werden. Zuerst wurde mit den relevanten nachgelagerten Verteilnetzbetreibern und dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begonnen. So soll der Start des bilanziellen Ausgleichs und die Umsetzung der Zielprozesse von Redispatch 2.0 zum 01.06.2022 sichergestellt werden.
Uns, die STEW als VNB, stufte die Bayernwerk Netz GmbH als „nicht relevant“ im Sinne der Redispatch 2.0 Prozesse ein.
Für unseren vorgelagerten Netzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH gilt bis auf Weiteres Folgendes:
- Die operativen Tests im Sinne der Mitteilung Nr. 8 wurden von der Bayernwerk Netz GmbH erfolgreich abgeschlossen.
- Dies bestätigt der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH.
- Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber: https://www.netztransparenz.de .
- Seitens der TenneT TSO GmbH bestehen jedoch weiterhin Gründe der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, die einen Start des bilanziellen Ausgleichs durch die Bayernwerk Netz GmbH zunächst ausschließen.
Aus den genannten Gründen können wir, die Stadtwerke Bamberg, als VNB den bilanziellen Ausgleich derzeit nicht durchführen.
Sobald der bilanzielle Ausgleich im Redispatch 2.0 möglich ist, werden wir mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen die betroffenen Lieferanten, Einsatzverantwortlichen und unmittelbar im Anschluss den BDEW informieren. Bis dahin erfolgt der bilanzielle Ausgleich weiterhin durch die Bilanzkreisverantwortlichen (BKVs).
Informationen im August 2021 für Anlagenbetreiber
Hier können Sie die Erfassungsliste der erforderlichen Stammdaten nochmals auf Ihren Rechner holen:
- Erfassungsliste für Stammdaten
- Benachrichtigung für Anlagenbetreiber vom 13.08.2021
- Beispiel für Geo-Koordinaten
Zusammenfassung der Aufgaben als Anlagenbetreiber im Überblick als Pdf-Datei:
Festlegungen der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde
Informationen des maßgeblichen Fachverbandes BDEW und der Initiative "connect+":
- Überblick
- BDEW Redispatch 2.0
- BDEW Branchenlösung
- Website der ID-Vergabestelle des BDEW
- Netzbetreiberprojekt Connect+
- RAIDA-Service
- RAIDA Base Client
Dienstleister für Dienstleistungen rund um das Redispatch 2.0
Wichtige Information (Haftungsausschluss)
Die nachfolgende Liste basiert allein auf den entsprechenden Meldungen der darin aufgeführten Unternehmen. Die Liste wurde weder von der Stadtwerken Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (nachfolgend „STEW“) noch vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (nachfolgend „BDEW“) eigenverantwortlich erstellt und es handelt sich insbesondere weder um eine Empfehlung der STEW noch des BDEW, die auch keine Prüfung der Dienstleister und der Qualität der Angebote vornehmen.
Für die Richtigkeit der Angaben sind allein die Unternehmen verantwortlich, eine Haftung der STEW oder des BDEW ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Anbieterliste enthält nicht alle am Markt verfügbaren Dienstleister. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich auf den Internetseiten des BDEW.
- BDEW Anbieterliste und Dienstleister für Redispatch 2.0 (direkter Link)
- BDEW PDF-Anbieterliste vom 20.08.2021
Überblick und wichtige Informationen für Anlagenbetreiber als PDF- bzw. EXCEL-Dateien
Netzanschluss
Über folgende Links gelangen Sie zu wichtigen Unterlagen und Verordnungen:
Niederspannung
Ab dem 01.04.2020 gelten bei der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH die neuen technischen Anschlussbedinungen im Bundeswortlaut. Die "Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen" vom April 2019 bleiben unverändert.
Ergänzung zur Erdungsanlage am 09.08.2021:
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung – insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit –gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH. Diese Ergänzung wurde zwischen dem Verband BDEW und der Bundesnetzagentur, als regulierende Behörde abgestimmt.
Technische Anschlussbedingungen (Version 10/2019)
Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW
Mittelspannung
Bei Anschlüssen in der Mittelspannung gelten neben der VDE-AR-N4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“ zusätzlich die technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW.
Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der STEW (Stand Juni 2022)
Ergänzende Anschlussbedingungen der STEW
Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare für die Anfrage für einen Hausanschluss bzw. für die Anzeige einer Inbetriebsetzung einer Elektroinstallation, eines Elektrospeichers oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Fertigstellungsanzeige (Vordruck VBEW)
Anmeldeformular eines Elektrospeichers
Anmeldeformular für eine Ladestation
Verträge und Vertragsbedingungen für Lieferanten und Netzkunden:
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 400V (Niederspannung & Umspannung & Batteriespeicher)
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung): Anlage 1
Anschlussnutzungsvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung): Anlage 1
Allgemeine Bedingungen zum Anschluss an die Umspannung und Mittelspannung
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom BK6-17-168 in der Fassung vom 26.02.2018
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom BK6-20-160 in der Fassung vom 21.12.2020
Anlage A Preisblatt 01.01.2022
Referenzpreisblatt Strom vermiedene NN ab 01.01.2018
Anlage B Kontaktdaten Strom Gültig ab 01.01.2022 (xlsx)
Anlage C EDI-Vereinbarung BK6-17-168 in der Fassung vom 26.02.2018
Anlage C EDI-Vereinbarung BK6-20-160 in der Fassung vom 21.12.2020
Anlage D Sperrauftrag in der Fassung vom 26.02.2018
Anlage E Zuordnungsermächtigung gültig ab 01.10.2017
Anlage E Zuordnungsermächtigung gültig ab 01.04.2022
Anlage F Änderungsmodus des Messstellenvertrages (im Vergleich zum BDEW/VKU-Mustervertrag)
Preisblätter
Netzstrukturdaten
Energiestrukturdaten (VNB)
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
Einspeisung MS | 557.621.799 kWh | 515.328.787 kWh | 524.571.283 kWh | 512.177.499 kWh |
Einspeisung NS | 17.891.041 kWh | 16.415.838 kWh | 15.884.362 kWh | 18.527.214 kWh |
Jahreshöchstlast MS | 95.858 kW | 95.477 kW | 88.859 kW | 89.301 kW |
Jahreshöchstlast MS/NS | 88.246 kW | 87.869 kW | 81.737 kW | 81.839 kW |
Jahreshöchstlast NS | 43.026 kW | 41.399 kW | 40.980 kW | 40.833 kW |
Summenlast SLP | 166.340.448 kWh | 160.796.205 kWh | 163.136.526 kWh | 155.797.562 kWh |
Grund- und Ersatzversorgung
Bau von Erzeugungsanlagen
Sie erzeugen elektrische Energie und wollen diese bei uns einspeisen?
Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und der Erzeugung aus Anlagen ohne gesetzlicher Förderung. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei nicht geförderten Anlagen unbedingt einen Abnehmer der eingespeisten Strommengen benötigen. Ohne diesen können wir keinen Netzzugang gewähren.
Anschluss von EEG- und KWK-Anlagen
Antrag auf Aufhebung der 70-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung
Erklärung zum Verzicht auf Einbau eines Erzeugungszählers
Zertifikat der Erzeugungsanlage (Vordruck E4)
Prüfbericht Erzeugungsanlage (Vordruck E.5)
Zertifikat für den NA-Schutz (Vordruck E.6)
Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz (Vordruck E.7)
Einspeisemanagement nach § 9 EEG 2023
EEG-Umlage für Eigenversorger § 61 EEG 2014
Am 20.02.2015 ist die die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) in Kraft getreten.
In dieser separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (betrifft EEG/KWK/Konventionelle Anlagen) gem. § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.
Mit der EEG-Umlage sind seit dem 01.08.2014 auch Letztverbraucher zu belasten, die Eigenversorgung nutzen. Diese Regelung betrifft alle Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen haben bzw. ihre bestehende Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 auf Eigenversorgung umgestellt haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben und Fragebogen des BDEW
Das BDEW Anschreiben und die BDEW Erklärung des Betreibers stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite folgender Unternehmen:
Verträge und Bedingungen im Messwesen Strom
Messtellenvertrag für Lieferanten
Messstellenvertrag für Netzkunden
Formblatt § 54 MsbG BDEW-Muster
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
AGB Überlassung von Messstellen
Anlage 5 zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Datenumfang und Datenqualität im Messstellenbetrieb
Preisblatt Messtellenbetrieb mME, iMSys und zusätzliche Dienstleistungen
Direktvermarktung
Gemäß dem Beschluss BK6-14-110 der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 haben Anmeldungen zur Direktvermarktung ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichten E-Mail-Adresse zu erfolgen.
Für UTILMD Nachrichten: BAM.netz@edi.ivugmbh.de
Für Meldungen mittels Anlage 2 oder 3:
Die Anlagen 2 und 3 des BK6-12-153 Beschlusses stehen derzeit nicht zur Verfügung.