Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber
Informationen zum Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber;
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Redispatch 2.0. Wählen Sie die entsprechenden Links der Fachverbandes BDEW bzw. der Bundesnetzagentur und holen Sie sich die wichtigsten Informationen als PDF-Datei auf Ihren Rechner.
Ebenso können Sie hier die Erfassungsliste für die Stammdaten von Erzeugungsanlagen nochmals aufrufen. Die vollständig ausgefüllte Datei senden Sie bitte an folgende E-Mailadresse:
redispatch@stadtwerke Bamberg.de
Informationen im August 2021 für Anlagenbetreiber
Hier können Sie die Erfassungsliste der erforderlichen Stammdaten nochmals auf Ihren Rechner holen:
- Erfassungsliste für Stammdaten
- Benachrichtigung für Anlagenbetreiber vom 13.08.2021
- Beispiel für Geo-Koordinaten
Zusammenfassung der Aufgaben als Anlagenbetreiber im Überblick als Pdf-Datei:
Festlegungen der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde
Informationen des maßgeblichen Fachverbandes BDEW und der Initiative "connect+":
- Überblick
- BDEW Redispatch 2.0
- BDEW Branchenlösung
- Website der ID-Vergabestelle des BDEW
- Netzbetreiberprojekt Connect+
- RAIDA-Service
- RAIDA Base Client
Dienstleister für Dienstleistungen rund um das Redispatch 2.0
Wichtige Information (Haftungsausschluss)
Die nachfolgende Liste basiert allein auf den entsprechenden Meldungen der darin aufgeführten Unternehmen. Die Liste wurde weder von der Stadtwerken Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (nachfolgend „STEW“) noch vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (nachfolgend „BDEW“) eigenverantwortlich erstellt und es handelt sich insbesondere weder um eine Empfehlung der STEW noch des BDEW, die auch keine Prüfung der Dienstleister und der Qualität der Angebote vornehmen.
Für die Richtigkeit der Angaben sind allein die Unternehmen verantwortlich, eine Haftung der STEW oder des BDEW ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Anbieterliste enthält nicht alle am Markt verfügbaren Dienstleister. Eine Aktualisierung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich auf den Internetseiten des BDEW.
- BDEW Anbieterliste und Dienstleister für Redispatch 2.0 (direkter Link)
- BDEW PDF-Anbieterliste vom 20.08.2021
Überblick und wichtige Informationen für Anlagenbetreiber als PDF- bzw. EXCEL-Dateien
Netzanschluss
Über folgende Links gelangen Sie zu wichtigen Unterlagen und Verordnungen:
Ab dem 01.04.2020 gelten bei der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH die neuen technischen Anschlussbedinungen im Bundeswortlaut. Die "Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen" vom April 2019 bleiben unverändert.
Ergänzung zur Erdungsanlage am 09.08.2021:
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung – insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit –gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH. Diese Ergänzung wurde zwischen dem Verband BDEW und der Bundesnetzagentur, als regulierende Behörde abgestimmt.
Technische Anschlussbedingungen (Version 10/2019)
Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare für die Anfrage für einen Hausanschluss bzw. für die Anzeige einer Inbetriebsetzung einer Elektroinstallation, eines Elektrospeichers, einer steckerfertigen PV-Anlage oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Fertigstellungsanzeige (Vordruck VBEW)
Anmeldeformular eines Elektrospeichers
Anmeldeformular für eine steckerfertigen PV-Anlage
Information steckerfertige PV-Anlage
Anmeldeformular für eine Ladestation
Verträge und Vertragsbedingungen für Lieferanten und Netzkunden:
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 400V (Niederspannung & Umspannung & Batteriespeicher)
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung): Anlage 1
Anschlussnutzungsvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag für Anschlüsse mit 20 kV (Mittelspannung): Anlage 1
Allgemeine Bedingungen zum Anschluss an die Umspannung und Mittelspannung
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom BK6-17-168 in der Fassung vom 26.02.2018
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom BK6-20-160 in der Fassung vom 21.12.2020
Anlage A Preisblatt 01.01.2022
Referenzpreisblatt Strom vermiedene NN ab 01.01.2018
Anlage B Kontaktdaten Strom Gültig ab 01.01.2022 (xlsx)
Anlage C EDI-Vereinbarung BK6-17-168 in der Fassung vom 26.02.2018
Anlage C EDI-Vereinbarung BK6-20-160 in der Fassung vom 21.12.2020
Anlage D Sperrauftrag in der Fassung vom 26.02.2018
Anlage E Zuordnungsermächtigung gültig ab 01.10.2017
Anlage E Zuordnungsermächtigung gültig ab 01.04.2022
Anlage F Änderungsmodus des Messstellenvertrages (im Vergleich zum BDEW/VKU-Mustervertrag)
Preisblätter
Messwesen
Messstellenverträge nach MsbG:
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
- Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen
zu veröffentlichen.
Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH derzeit in ihrem Netzgebiet
- 6320 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen,
- 51487 ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen
auszustatten. Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
Messstellenvertrag (Vertragspartner als Messstellennutzer ist Lieferant
Änderungsmodus des Messstellenvertrages (im Vergleich zum BDEW/VKU-Mustervertrag)
Messstellenvertrag/Vertragspartner als Messstellennutzer ist Letztverbraucher
Anlage zum Messstellenvertrag Preisblatt für Leistungen des Messstellenbetriebes § 35 MsbG
Netzstrukturdaten
Energiestrukturdaten (VNB)
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
Einspeisung MS | 569.870.052 kWh | 557.621.799 kWh | 515.328.787 kWh | 524.571.283 kWh |
Einspeisung NS | 17.698.114 kWh | 17.891.041 kWh | 16.415.838 kWh | 15.884.362 kWh |
Jahreshöchstlast MS | 97.205 kW | 95.858 kW | 95.477 kW | 88.859 kW |
Jahreshöchstlast MS/NS | 88.167 kW | 88.246 kW | 87.869 kW | 81.737 kW |
Jahreshöchstlast NS | 42.813 kW | 43.026 kW | 41.399 kW | 40.980 kW |
Summenlast SLP | 165.576.634 kW | 166.340.448 kWh | 160.796.205 kWh | 163.136.526 kWh |
Grund- und Ersatzversorgung
Bau von Erzeugungsanlagen
Sie erzeugen elektrische Energie und wollen diese bei uns einspeisen?
Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der Erzeugung aus erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und der Erzeugung aus Anlagen ohne gesetzlicher Förderung. Bitte beachten Sie daher, dass sie bei nicht geförderten Anlagen unbedingt einen Abnehmer der eingespeisten Strommengen benötigen. Ohne diesen können wir keinen Netzzugang gewähren.
Infoblatt für Einspeiseinteressenten
VBEW Messkonzepte Verdrahtungsschemen
Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Vordruck E.1)
Datenblatt für Erzeugungsanlagen (Vordruck E.2)
Datenblatt für Stromspeicher (Vordruck E.3)
Zertifikat der Erzeugungsanlage (Vordruck E4)
Prüfbericht Erzeugungsanlage (Vordruck E.5)
Zertifikat für den NA-Schutz (Vordruck E.6)
Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz (Vordruck E.7)
Inbetriebsetzungsprotokoll (Vordruck E.8)
Betriebserlaubnisverfahren (Vordruck E.9)
Netzbetreiber-Abfragebogen (Vordruck E.9)
Einspeisemanagement nach § 6 Abs.1 EEG 2012
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK - Anlagen
Bestätigungsformular der Funktionstüchtigkeit
Bestätigungsformular zur dauerhaften Begrenzung
Preisblatt zum Einspeisemanagement gültig ab 01.01.2018
Preisblatt zum Einspeisemanagement gültig ab 01.01.2020
EEG-Umlage für Eigenversorger § 61 EEG 2014
Am 20.02.2015 ist die die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) in Kraft getreten.
In dieser separaten Verordnung nach § 91 Nr. 7 EEG 2014 wird die Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger (betrifft EEG/KWK/Konventionelle Anlagen) gem. § 61 EEG 2014 ergänzend geregelt. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.
Mit der EEG-Umlage sind seit dem 01.08.2014 auch Letztverbraucher zu belasten, die Eigenversorgung nutzen. Diese Regelung betrifft alle Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 in Betrieb genommen haben bzw. ihre bestehende Stromerzeugungsanlage nach dem 31.07.2014 auf Eigenversorgung umgestellt haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben und Fragebogen des BDEW
Das BDEW Anschreiben und die BDEW Erklärung des Betreibers stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite folgender Unternehmen:
Direktvermarktung
Gemäß dem Beschluss BK6-14-110 der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 haben Anmeldungen zur Direktvermarktung ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichten E-Mail-Adresse zu erfolgen.
Für UTILMD Nachrichten: BAM.netz@edi.ivugmbh.de
Für Meldungen mittels Anlage 2 oder 3:
Die Anlagen 2 und 3 des BK6-12-153 Beschlusses stehen derzeit nicht zur Verfügung.