Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie sich für Fernwärmekunden die Höhe der "Soforthilfe" errechnet. Hierfür wird die Summe der Abschlagszahlungen, welche die Fernwärmekunden für den Abrechnungszeitraum zahlen müssen (bei den Stadtwerke Bamberg in der Regel 11 Abschläge), durch die Anzahl der Monate des Abrechnungszeitraums (in der Regel rechnen wir jährlich ab, d.h. 12 Monate) geteilt. Dieser Durchschnittsbetrag wird mit dem Faktor 1,2 multipliziert.
Beispielrechnung für einen Kunden mit einem Abschlagsbetrag von 200 Euro:
- Abschlagsbetrag 200 Euro * 11 Abschlagstermine = 2.200 Euro Gesamtabschlag
- Gesamtabschlag 2.200 Euro / 12 Monate = 183,33 Euro Durchschnittsabschlag pro Monat
- 183,33 Euro Durchschnittsabschlag pro Monat * Faktor 1,2 = Soforthilfe 220,00 Euro
Wichtig: Die so errechnete "Soforthilfe" kann von der tatsächlichen Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen.
So rechnen wir ab:
Fall 1: Die tatsächliche Entlastung ist niedriger als der Abschlagsbetrag -- > Die tatsächliche Entlastung wird auf der nächsten Jahresrechnung eindeutig ausgewiesen.
Fall 2: Die tatsächliche Entlastung ist höher als der Abschlagsbetrag --> Die tatsächliche Entlastung in Höhe des Abschlagsbetrages wird eindeutig auf der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Die Differenz der tatsächlichen Entlastung zum Abschlagsbetrag wird an Sie ausbezahlt und Sie erhalten hierüber ein separates Schreiben.
Fall 3: Sie hatten keinen Dezemberabschlag --> Die tatsächliche Entlastung wird an Sie ausbezahlt und Sie erhalten hierüber ein separates Schreiben.