Wir informieren

Aktuelle Informationen zur Energiekrise

Wir alle sorgen uns um die sichere Energieversorgung. Auch die Entwicklungen der Energiepreise und die staatlichen Entlastungen werfen viele Fragen auf. Wir haben die Antworten. Klar ist: Wer Energie spart, reduziert seine Energierechnung. Bitte beachten Sie hierzu unsere Energiespartipps

PreisbremseSoforthilfeSicherheitEigene Vorkehrungen

Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.

0800-78 88 900

Preisdeckel

Für 80 % ihres Vorjahresverbrauchs zahlen Haushalte nur noch je kWh:

40 Cent für Strom,
12 Cent für Gas,
9,5 Cent für Wärme. 

Nur für darüber hinaus verbrauchte Mengen gilt der vereinbarte Marktpreis. 

Kundeninformation

Wir informieren alle unsere Kunden schriftlich, wie sich durch die Preisbremsen ihr monatlicher Abschlag reduziert.

Die Briefe sind unterwegs, bitte warten Sie auf unsere Post! 

März-Abschlag

Im März berechnen wir die Preisbremsen rückwirkend für Januar und Februar.

Das heißt: Bei vielen Kunden fällt der März-Abschlag besonders gering aus! 

Informationen zu den Preisbremsen

Private Haushalte, Unternehmen und Vereine, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Gas-Jahresverbrauchs (Entlastungskontigent) für 12 Cent je Kilowattstunde. Für Fernwärmekunde wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs (Entlastungskontigent) auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Es lohnt sich also zu sparen: Verbraucht man mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, muss für diese Menge der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Eine Korrektur / Anpassung des Entlastungskontingents aufgrund eines geänderten Verbrauchsverhaltens oder anderer individueller Einflussfaktoren ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Energieversorger keinen Einfluss auf die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung haben.

 

Vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen verbrauchen im Jahr weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom. Für sie wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattsunde Strom gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs (Entlastungskontigent). Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: Wer im Vergleich zum Vorjahr mehr als 80 Prozent verbraucht, muss für diese Menge den höheren Vertragspreis bezahlen.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Eine Korrektur / Anpassung des Entlastungskontingents aufgrund eines geänderten Verbrauchsverhaltens oder anderer individueller Einflussfaktoren ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Energieversorger keinen Einfluss auf die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung haben.

Die Preisbremsen gelten seit dem 1. März und werden dann auch rückwirkend für Januar und Februar berechnet. Aktuell ist die Dauer der Energiepreisbremsen bis Ende 2023 begrenzt, sie kann aber von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. 

Wie sich die Preisbremse bei Ihnen konkret auswirkt, beschreiben wir in dem Anschreiben, das Sie per Post von uns erhalten haben.

Die Berechnung der monatlichen Entlastung lässt sich aber auch anhand einer Musterrechnung erklären. Im vorliegenden Fall hat Familie Mustermann im vergangenen Jahr 6.245 Kilowattstunden Strom verbraucht. Ihr aktueller vertraglich vereinbarter Strompreis liegt bei 59,262 Cent je Kilowattstunde:

Prognostizierter Jahresverbrauch
(mal)  80 Prozent 

= jährliches Entlastungskontingent 

6.245 Kilowattstunden
(mal) 0,80

= 4.996 Kilowattstunden

(durch) 12 Monate 
= monatliches Entlastungskontingent

(durch) 12

= 416,33 Kilowattstunden

(mal) (Vertraglicher Arbeitspreis – Referenzpreis = Differenzpreis)

= Entlastung pro Monat 

(mal) (59,262 Cent je kWh - 40 Cent je kWh = 19,262 Cent )
= 80,19 Euro je Monat

(mal) 12 Monate
= Entlastung pro Jahr 

(mal) 12
= 962,32 Euro

 

Wenn Sie weniger Energie verbrauchen als prognostiziert wurde, wird Ihr Entlastungsbetrag dadurch nicht reduziert. Auch wenn Sie mehr Energie verbrauchen als prognostiziert wurde, bleibt Ihr Entlastungsbetrag unverändert, denn Sie erhalten den Entlastungsbetrag nur für das im Vorfeld berechnete Entlastungskontingent. Für jede Kilowattstunde, die Sie darüber hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich geltenden Verbrauchspreis. 


 

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Energielieferanten genau vor, wie die staatliche Entlastung ermittelt wird: Hier muss die Jahresverbrauchsprognose verwendent werden, die der jeweilige Netzbetreiber dem Energielieferanten mitgeteilt hat.

 

Das ist nicht notwendig. Für alle Kunden werden wir die Energielieferungen zeitgerecht und gesetzeskonform nach den neuen Regelungen abrechnen.

Ab dem 1. März werden die Preisbremsen in den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend in dem Abschlag Anfang März berücksichtigt. Alle Kunden erhalten fristgerecht bis zum 1. März schriftlich eine Information über ihren neuen Abschlag und die monatloiche Entlastung.

Achtung: Wegen Problemen bei der Post verzögert sich die Zustellung der Briefe. Bitte warten Sie auf Ihren Brief, der bereits unterwegs ist!

 

 

 

 

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn Sie an Ihrem neuen Ort angekommen sind, erhalten Sie zeitnah vom zuständigen Energievertrieb ein Schreiben mit den Informationen zu Ihrem Entlastungsbetrag an der neuen Lieferstelle.

Zuständig für die Entlastung ist der Lieferant, der Sie zum Stichtag 01.03.2023 beliefert. Eine rückwirkende Entlastung an der neuen Lieferstelle

kommt nur dann in Betracht, wenn Sie auch vor dem 01.03.2023 an der neuen Abnahmestelle Energie bezogen haben.
Eine Übernahme des Entlastungskontingents von der alten Lieferstelle auf die neue Lieferstelle ist nicht möglich.

Industriekunden erhalten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je kWh oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je kWh. Beim Strom zahlen Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden für 70 Prozent ihres historischen Netzbezugs nur 13 Cent je Kilowattstunde (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen).

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter Energiesparen leicht gemacht: Stadtwerke Bamberg (stadtwerke-bamberg.de) und auf der Website www.sparenwasgeht.de

Informationen zur Soforthilfe und Steuersenkungen

Seit dem 1. Oktober 2022 werden auf Fernwärme, Gas und Wärme nur 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Die Stadtwerke Bamberg geben diese Entlastung uneingeschränkt an ihre Kundinnen und Kunden unter Anwendung des Abgrenzungsmodelles weiter. Dies bedeutet, dass Sie in ihren Rechnungen bis 30.09.2022 den bisherigen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet bekommen. Vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verrechnen wir für die Energieträger Fernwärme, Gas und Wärme den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Nach aktueller Gesetzeslage kommt ab 01.04.2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zur Verrechnung.

Im Dezember übernimmt der Staat den Abschlag für die Gas- und die Fernwärmeversorgung von privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Gasverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Diese Einmalhilfe soll als spürbare Entlastung dienen, um den Zeitraum bis zur geplanten Gaspreisbremse (ab 1. März 2023) zu überbrücken.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie sich für Gaskunden die Höhe der "Soforthilfe" errechnet. Grundlage hierfür ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Von dieser Menge wird 1/12 mit dem im Dezember für Sie gültigen Preis je Kilowattstunde Gas multipliziert. Hinzugerechnet wird 1/12 des im Dezember gültigen Grundpreises.

Eine Beispielrechnung: Familie Müller heizt ihr Einfamilienhaus mit Gas. Stand September wurde bei ihr ein Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden Gas prognostiziert (beispielsweise aufgrund des letztjährigen Verbrauchs). Familie Müller nutzt das Produkt bambergGas mit einem Arbeitspreis von 13,44 Cent je Kilowattstunde und einem Grundpreis von 221,49 Euro pro Jahr.  

Wichtig: Die so errechnete "Soforthilfe" kann von der tatsächlichen Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen und wird auf der nächsten Jahresabrechnung eindeutig ausgewiesen.

18.000 kWh * 1/12 = 1.500 kWh * 13,44 Cent Arbeitspreis je kWh 201,60 Euro 
1/12 *  221,49 Euro Grundpreis pro Jahr18,46 Euro 
Dezemberhilfe für Familie Müller220,06 Euro

 

 

Die Soforthilfe wird unabhängig von der Höhe der Abschlagszahlung berechnet. Deshalb hat eine kurzfristige Anpassung des Abschlags keine Auswirkungen auf die Hilfe vom Staat. 

Auch wenn Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen, profitieren Sie von dieser einmaligen Entlastung des Bundes. Wir buchen im Januar keinen Abschlag für Gas ab bzw. Sie müssen diesen nicht überweisen. Für Strom und Wasser erfolgt die Abbuchung wie gewohnt bzw. müssen Sie die Überweisung vornehmen. Sollten Sie auch keinen Januarabschlag haben, ist vorgesehen, dass Ihnen die Soforthilfe ausgezahlt wird. Die Umsetzung hierfür ist gerade im Gange.

Normalerweise buchen wir Anfang des Monats den Abschlag von Ihrem Konto ab. Im Dezember 2022 werden wir keine Abschläge für Gas und Fernwärme abbuchen, wohl aber für Strom. Ab Januar hat der monatliche Abschlag wieder seine gewohnte Höhe. 

Wenn Sie Ihren Abschlag für die Energielieferung per Überweisung bezahlen, müssen Sie im Dezember nichts für Gas oder Fernwärme überweisen. Allerdings müssen Sie nach wie vor etwaige Abschlagszahlungen für Strom leisten. Die Höhe des Stromabschlags finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. 

Sie können bei Ihrer Bank die Zahlung des Dauerauftrags im Dezember aussetzen bzw. anpassen. Wenn Sie den Dauerauftrag unverändert weiterlaufen lassen, wird diese Zahlung ebenso wie die "Soforthilfe" in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. 

Viele Mieter zahlen die Kosten fürs Heizen mit Gas und Fernwärme mit der Miete. Auch sie profitieren von der "Soforthilfe", die vom Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 gutgeschrieben werden muss.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie sich für Fernwärmekunden die Höhe der "Soforthilfe" errechnet. Hierfür wird die Summe der Abschlagszahlungen, welche die Fernwärmekunden für den Abrechnungszeitraum zahlen müssen (bei den Stadtwerke Bamberg in der Regel 11 Abschläge), durch die Anzahl der Monate des Abrechnungszeitraums (in der Regel rechnen wir jährlich ab, d.h. 12 Monate) geteilt. Dieser Durchschnittsbetrag wird mit dem Faktor 1,2 multipliziert.

Beispielrechnung für einen Kunden mit einem Abschlagsbetrag von 200 Euro:

  • Abschlagsbetrag 200 Euro * 11 Abschlagstermine = 2.200 Euro Gesamtabschlag
  • Gesamtabschlag 2.200 Euro / 12 Monate = 183,33 Euro Durchschnittsabschlag pro Monat
  • 183,33 Euro Durchschnittsabschlag pro Monat * Faktor 1,2 = Soforthilfe 220,00 Euro

Wichtig: Die so errechnete "Soforthilfe" kann von der tatsächlichen Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen.

So rechnen wir ab:

 

Fall 1: Die tatsächliche Entlastung ist niedriger als der Abschlagsbetrag -- > Die tatsächliche Entlastung wird auf der nächsten Jahresrechnung eindeutig ausgewiesen.

Fall 2: Die tatsächliche Entlastung ist höher als der Abschlagsbetrag --> Die tatsächliche Entlastung in Höhe des Abschlagsbetrages wird eindeutig auf der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Die Differenz der tatsächlichen Entlastung zum Abschlagsbetrag wird an Sie ausbezahlt und Sie erhalten hierüber ein separates Schreiben.

Fall 3: Sie hatten keinen Dezemberabschlag  --> Die tatsächliche Entlastung wird an Sie ausbezahlt und Sie erhalten hierüber ein separates Schreiben.

 

Liegt keine Fernwärme-Jahresrechnung mit Abschlägen vor, weil der Kunde monatlich abgerechnet wird, wird die "Soforthilfe" auf Basis des Durchschnittsverbrauchs in der letzten Abrechnungsperiode bzw. im letzten Jahr errechnet. Laut Vorgabe des Gesetzgebers wird 1/12 dieser Verbrauchsmenge mit dem Arbeitspreis aus dem September 2022 multipliziert, zuzüglich eines Aufschlages von 20%. Zusätzlich wird 1/12 des Jahresgrundpreises berücksichtigt.

Die tatsächliche Entlastung wird an Sie ausbezahlt und Sie erhalten hierüber ein separates Schreiben.

Die Fernwärme-Versorger sind lt. Gesetz verpflichtet, zur Abrechnung der "Soforthilfe" auch Einzeldaten der Fernwärme-Kunden an einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz weiterzugeben. (vgl. § 9 Absatz 5 des Erdgas Wärme Soforthilfegesetzes). Als Beauftragten für die Abwicklung der Soforthilfe hat das Ministerium die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC benannt. 

Die Stadtwerke Bamberg geben folgende Kundendaten weiter:

  • Name, Vorname des Kunden
  • Postanschrift
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Abschlagszahlung für September bzw. Durchschnittsabschlag
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Unser Tipp

Ihr Rechnung einfach erklärt

Rechnung für Strom, Gas und Wasser sind komplex und  mit vielen Informationen ausgestattet. Wir haben eine Musterrechung für Sie aufgeschlüsselt und im Detail erklärt.

Download Musterrechnung

Versorgungssicherheit

"Ein großflächiger Stromausfall in Deutschland ist äußerst unwahrscheinlich", stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder Katastrophenhilfe klar. 

Deutschland verfügt über eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme auf der Welt. In angespannten Situationen gibt es zahlreiche Mechanismen und Reserven zur Stabilisierung des Stromnetzes. Dass erzwungene Abschaltungen im kommenden Winter erforderlich werden ist eher unwahrscheinlich.

Dennoch machen einfache Vorsorgemaßnahmen Sinn, um im Fall des Falles gerüstet zu sein. Hierzu gehört unter anderem ein Vorrat an haltbaren Lebensmitteln, die Anschaffung von solarbetriebenen Batterieladegeräte oder Powerbanks sowie eines batteriebetriebenen Radios oder Kurbelradios, um bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen von Behörden verfolgen zu können. 

Tipps des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Im Moment ist die Gasversorgung in Bamberg gesichert. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für die Erzeugung von Fernwärme und Strom sowie die deutsche Wirtschaft insgesamt. Am 31. Oktober 2022 waren die Gaspeicher in Deutschland zu mehr als 98 Prozent gefüllt. Dennoch ist es wichtig, dass in diesem Winter so wenig Energie wie möglich verbraucht wird, damit genug Energie für alle da ist.  

Link zu den aktuellen Füllständen

Unsere Behälter am Margaretendamm sind gefüllt. Allerdings sind sie viel zu klein, um einen höheren Bedarf für die Erdgasversorgung zu speichern. Im Sommer decken sie den Bedarf der Kunden in unserem Netz für ca. 60 Stunden ab, im Winter aber - je nach Temperatur - gerade mal für rund sechs Stunden. Auch das Leitungsnetz hat ein gewisses Speichervolumen. Abhängig vom Bedarf reicht diese Reserve ebenfalls für nur wenige Stunden.

Mit der Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht Deutschland seit Juni vor einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage. Verbraucherinnen und Verbraucher sind jetzt besonders aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen.

Effektive Heizspartipps

In der jetzt ausgerufenen Stufe 2 des Notfallplans gibt es noch keine staatlichen Eingriffe. Die werden erst in der Notfallstufe vorgenommen, wenn eine sogenannte Gasmangellage vorliegt. Dann wird es Kundengruppen geben, die besonders geschützt sind - Privathaushalte und soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser gehören dazu. Außerdem gibt es Industrieunternehmen, denen dann Gas durch die Bundesnetzagentur zugeteilt wird. Welche Unternehmen, in welchem Ausmaß dann von Kürzungen betroffen sein werden, ist nicht die Entscheidung des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Das gibt die Bundesnetzagentur vor.

Detailinformationen der BNetzA zu "geschützten Kunden"

Die Stadtwerke Bamberg beziehen ihr Gas von einer mit weiteren regional verwurzelten Stadtwerken gegründeten Kooperationsgesellschaft. Diese kauft das Gas mit mehreren Jahren Vorlauf nicht bei einem, sondern bei einer Vielzahl von Handelspartnern und Großhändlern. Durch die Streuung auf mehrere Vorlieferanten mindern wir das Risiko von Lieferengpässen bestmöglich. Gleichzeitig wollen wir durch diese langfristige und vorausschauende Einkaufsstrategie unsere Kunden vor kurzfristigen Preisausschlägen schützen, die sie aktuell von der Tankstelle kennen oder bei vermeintlichen "Billiganbietern" im Internet erleben.

 

Das könnten Sie selbst tun

"Ein großflächiger Stromausfall in Deutschland ist äußerst unwahrscheinlich", stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder Katastrophenhilfe klar. 

Deutschland verfügt über eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme auf der Welt. In angespannten Situationen gibt es zahlreiche Mechanismen und Reserven zur Stabilisierung des Stromnetzes. Dass erzwungene Abschaltungen im kommenden Winter erforderlich werden ist eher unwahrscheinlich.

Dennoch machen einfache Vorsorgemaßnahmen Sinn, um im Fall des Falles gerüstet zu sein. Hierzu gehört unter anderem ein Vorrat an haltbaren Lebensmitteln, die Anschaffung von solarbetriebenen Batterieladegeräte oder Powerbanks sowie eines batteriebetriebenen Radios oder Kurbelradios, um bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen von Behörden verfolgen zu können. 

Tipps des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Unabhängig vom Krieg in der Ukraine und die Sorgen um die Energieversorgung aus Russland ist die Wärmewende in Deutschland bereits eingeleitet. Ab 2025 dürfen Öl- und Gasheizungen nicht mehr als alleiniges Heizgerät eingebaut werden: Das gilt in Neubauten und in Bestandsgebäuden. Sollte bei Ihnen also ein Austausch anstehen, ist es sinnvoll, z. B. mit einem Energieberater einen individuellen Heizungssanierungsplan für Ihr Haus zu erarbeiten und zu besprechen, welche Heiztechnik für Sie am sinnvollsten ist. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne mit Tipps und Infos zur Seite.

Weil die Gaspreise steigen, sind elektrische Heizlüfter gefragter denn je. Das dauerhafte Heizen mit Strom ist in der Regel jedoch keine gute Alternative:

  1. Strom ist noch teurer als Gas: Zwar sind Infrarot- und Nachtspeicherheizungen, Radiatoren und Heizlüfter billig in der Anschaffung, die Betriebskosten haben es aber in sich: Für die Nutzung eines gängigen Gerätes mit 2.000 Watt Leistung und einer täglichen Nutzung von sechs Stunden werden rund 12 kWh benötigt. Umgerechnet schlägt der Strombedarf pro Heizlüfter bei einem Strompreis von 35 Cent je kWh mit 126 Euro pro Monat zu Buche.
     
  2. Bei Überlastung der Stromnetze droht ein flächendeckender Stromausfall: Wenn wegen Gas-Rationierung plötzlich Millionen Menschen elektrische Heizlüfter einschalten, kann es in regionalen Niederspannungsnetzen zu Problemen kommen. Weil der Netzbetreiber nicht einzelne Geräte ausschalten kann, kann es vorkommen, dass Teile des Stromnetzes sicherheitshalber abgestellt werden. Auch der Elektrotechnik-Verband VDE warnt vor langen Ausfällen.

Sparen, sparen, sparen! Das ist jetzt mehr denn je das Gebot der Stunde. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, zu schauen: Ist die Heizung richtig eingestellt? Wo kann ich meinen Verbrauch optimieren? Jede in Deutschland eingesparte Kilowattstunde wird uns helfen, besser und länger über den Winter zu kommen.

Tatsächlich hilft es auch, bewusst auf den Stromverbrauch zu achten und mit dem Rad oder dem Bus statt mit dem Auto zu fahren. Denn das spart nicht nur Energie, sondern senkt auch die persönlichen Kosten.

Spartipps

Die meisten unserer Kundinnen und Kunden haben uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Bei ihnen berechnen wir bei Preissteigerungen die Abschläge neu, informieren sie schriftlich und buchen den neuen Abschlag zum nächsten Fälligkeitstermin ab. Wenn Sie sicher gehen möchten und Ihren Abschlag zusätzlich anpassen möchten, so nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich den geschützten Zugang zu Ihrem Kundenkonto im Kundenportal

Wenn Sie Ihren Abschlag selbst überweisen oder bar bezahlen, sollten Sie Ihren Abschlag selbst anpassen, um hohe Nachzahlungen bei der jährlichen Energierechnung zu vermeiden. Noch bequemer ist es, uns ein SEPA-Mandat zu erteilen.