Antrag auf Befundprüfung

Informationen zur Befundprüfung eines Messgerätes durch eine Staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität bzw. durch zuständige Eichbehörde

Ein Antrag auf Befundprüfung kann von jedem der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit eines Messgerätes oder einer Messeinrichtung darlegt gestellt werden. Der Antrag auf Befundprüfung ist an die zuständige Behörde oder an eine Staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität zu stellen (Verwaltungsankt). Er kann den Vorgenannten auch über den Messgeräteverwender zugeleitet werden.

Stellt ein Dritter (Versorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber, Messdienstleister) im Namen eines Kunden (Antragsteller) einen Antrag auf Befundprüfung, so bedarf es hierzu einer Bevollmächtigung desjenigen durch den Kunden. Die Bevollmächtigung ist auszuführen.

Antrag auf Befundprüfung 1/4

Antragsteller
Bevollmächtigter

Staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität EBY 213 bei der Stadtwerken Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH