Das einheitliche Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) gilt seit dem 1. Oktober 2021 und ist von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Sie finden hier die Veröffentlichung der abgeschlossenen Redispatch-Maßnahmen.
Abgeschlossene Maßnahmen 2024
Abgeschlossene Maßnahmen 2025
Wir haben die veröffentlichten Daten mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und aufbereitet. Es können jedoch insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler sowie unvollständige Zulieferungen Dritter nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH behält sich daher eine Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit insoweit keine Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass auf der Grundlage der veröffentlichten Daten getroffene Dispositionen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, eine entsprechende Haftung durch uns ausscheidet.
Soweit auf Basis der Darstellungen Dispositionen getroffen, rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und/oder Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, ist die Haftung der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH für sämtliche etwaig daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere Vermögensschäden, ausgeschlossen.
Sind Ihnen im Zusammenhang mit einer Redispatch-Maßnahme zusätzliche Aufwendungen entstanden oder konnten Sie dadurch Aufwendungen einsparen?
Bitte übermitteln Sie uns Ihre zusätzlichen und/oder ersparten Aufwendungen mithilfe der bereitgestellten Vorlage. Fügen Sie dabei die entsprechenden Nachweise bei.
Vorlage zur Übermittlung zusätzlicher / ersparter Aufwendungen
Bei Fragen zu den Maßnahmen oder zum Redispatch-Prozess können Sie sich gern an uns wenden unter:
redispatch@stadtwerke-bamberg.de