Im Dezember buchen die Stadtwerke keinen Abschlag für Gas und Fernwärme ab

Im Dezember werden die Stadtwerke Bamberg ihren Kundinnen und Kunden keinen Abschlag für Gas und Fernwärme vom Konto abbuchen. Diese Einmalhilfe der Bundesregierung soll als spürbare Entlastung von den hohen Energiekosten dienen und den Zeitraum bis zur geplanten Gaspreisbremse überbrücken. Die Entlastung erfolgt automatisch; Kunden müssen bei den Stadtwerken keinen Antrag auf Entlastung stellen.

Wie sich die Höhe der „Soforthilfe“ errechnet, hat der Gesetzgeber genau festgelegt: Grundlage hierfür ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Von dieser Menge wird 1/12 mit dem im Dezember gültigen Preis je Kilowattstunde Gas multipliziert. Hinzugerechnet wird 1/12 des im Dezember gültigen Grundpreises. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit jährlichem Gasverbrauch von 18.000 Kilowattstunden beträgt die Einmalhilfe rund 220 Euro. Die „Soforthilfe“ kann von der tatsächlichen Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen und wird von den Stadtwerken Bamberg auf der nächsten Jahresabrechnung eindeutig ausgewiesen. 

Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag berücksichtigt, der im September 2022 an die Stadtwerke geleistet wurde, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag.

Kundinnen und Kunden, die ihren Abschlag per Überweisung zahlen, müssen im Dezember nichts fürs Gas und Fernwärme überweisen. Etwaige Zahlungen für Strom und Wasser sind wie gewohnt fällig. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, kann diesen aussetzen bzw. ändern. Wer seinen Dauerauftrag unverändert weiterlaufen lässt, dem wird diese Zahlung in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Abschläge für Strom und Wasser werden fällig

Die Soforthilfe gilt nur für Gas und Wärme. Die Abschläge für Strom und Wasser werden regulär zum 1. Dezember fällig.

„Soforthilfe“ gilt auch für Mieterinnen und Mieter

Wer die Kosten für Gas und Wärme mit der Miete zahlt, bekommt die „Soforthilfe“ ebenfalls: sie wird von der Vermieterin oder dem Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 gutgeschrieben.

Details zu Strom- und Gaspreisdeckel noch unklar

Als weitere Entlastung plant die Bundesregierung einen „Preisdeckel“ auf Strom und Gas. Nach den aktuellen Planungen soll das Gesetz hierfür am 16. Dezember durch den Bundesrat verabschiedet werden. Stromkunden sollen im neuen Jahr für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs nur noch 40 Cent je Kilowattstunde bezahlen. Der Gaspreisdeckel soll nach den aktuellen Planungen im März in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar gelten. Dann soll der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden.

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