Antrag auf Befundprüfung
Jeder, der begründetes Interesse an der Messrichtigkeit eines Messgerätes oder einer Messeinrichtung darlegt, kann einen Antrag auf Befundprüfung stellen. Der Antrag ist an die zuständige Behörde oder an eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität zu stellen (Verwaltungsakt). Der Antrag kann auch über den Messgeräteverwender zugeleitet werden.
Stellt ein Dritter (Versorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber, Messdienstleister) im Namen eines Kunden (Antragsteller) einen Antrag auf Befundprüfung, so bedarf es hierzu einer Bevollmächtigung durch den Kunden.

