Redispatch 2.0

Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, korrigiert der Stromnetzbetreiber den vorher von dem Betreiber geplanten Einsatz der Erzeugungsanlage (Einsatz der Erzeugungsanlagen = Dispatch/korrigierter Einsatz = Redispatch). Kraftwerke diesseits des Engpasses werden also angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.

Damit wir korrigierend eingreifen können, brauchen wir die Unterstützung von Anlagenbetreibern mit Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung. Was Sie tun müssen, wenn Sie solche Anlagen betreiben oder planen, erklären wir hier.

 

Wer ist betroffen?

  • Anlagenbetreiber mit Stromerzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung

  • Bertreiber von Notstromaggregaten

  • Betreiber von Anlagen zur Eigenversorgung

  • Alle Stromnetzbetreiber 

So gehen Sie als Betreiber/-in einer Anlage ab 100 kW Leistung vor

Der Redispatchprozess gliedert sich in verschiedene Teilschritte. Nachdem betroffene Anlagen identifiziert wurden und IDs für die Anlagen vergeben wurden, beginnt der Datenaustausch zu diesen Anlagen über den deutschlandweiten Data Provider RAIDA.

1. Anlage melden

Haben Sie bereits eine Anlage in Betrieb oder planen Sie eine neue Anlage?
Dann melden Sie sich bitte bei uns. So kann sichergestellt werden, dass die Teilnahme am Redispatch möglichst frühzeitig - im Idealfall bei Inbetriebnahme der Anlage - erfolgen kann.

Anlage melden

2. ID-Vergabe

Wir vergeben für eine neu gemeldete Anlage die TR- und SR-ID. Diese IDs benötigen Sie für die Datenkommunikation der Anlage.

3. Dienstleister beauftragen

Die Datenkommunikation erfolgt über den deutschlandweiten Data Hub RAIDA über standardisierte und größtenteils automatisierte Prozesse. Wir empfehlen für die Datenkommunikation im Redispatchprozess den Einsatz eines Dienstleisters für die Marktrollen "Einsatzverantwortlicher (EIV)" und "Betreiber der technischen Ressource (BTR)".

Tipp: Fündig werden Sie im Internet mit den Suchbegriffen "Einsatzverantwortlicher" oder "Dienstleisterliste Redispatch 2.0". Sie können sich auch an Direktvermarkter wenden. Diese bieten die Dienstleistung oft ebenfalls an.

Dienstleisterliste

 

4. Übermittlung von Stammdaten

Der Einsatzverantwortliche übermittelt über RAIDA die Stammdaten der Anlage an den Netzbetreiber. Dazu gehören insbesondere die IDs der Anlage und das ausgewählte Abrechnungsmodell bei Abrufen sowie weitere Daten. 

Wichtig: Voraussetzung für einen funktionierenden Prozess ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

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5. Laufender Redispatchprozess

Nach erfolgreicher Registrierung nimmt die Anlage am Redispatchprozess teil.

Dazu ist es notwendig, dass der Einsatzverantwortliche (EIV) ...

  • die Einsatzfahrpläne der Anlage bereitstellt, sofern diese nicht durch uns erstellt werden sollen (Planwertmodell) und
  • die Nichtverfügbarkeiten der Anlage (z. B. bei Wartung, kurzfristigen Ausfällen oder Zeiträumen, in denen die Anlage der Eigenerzeugung dient) einträgt und übermittelt

Im Falle, dass wir regulierend eingreifen müssen, senden wir das Steuersignal an die Anlage. Im Anschluss erfolgt der finanzielle Ausgleich.

Unterlagen, Anwendungshilfen etc. rund um den Redispatchprozess

Die wesentlichen Schritte des neuen Redispatchprozesses, Anwendungshilfen, das Einführungsszenario und Begriffsdefinitionen wurden durch den BDEW erarbeitet und sind auf der Internetseite des BDEW zu finden.

Wichtige Dokumente:

Darüber hinaus gibt es verschiedene Festlegungen der Bundesnetzagentur zum neuen Redispatchprozess:

Gesetzliche Regelungen

Durch Änderungen im Rahmen des im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) ergeben sich Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die bisherigen Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 EnWG überführt. Am 1. Oktober 2021 wurde der neue Redispatchprozess eingeführt.

Aktueller Umsetzungsstand

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Mitteilung Nr. 8 vom 04.02.2022 und der Mitteilung Nr. 9 vom 03.05.2022 den Weg von der Übergangslösung zum Zielprozess Redispatch 2.0 vorgegeben. Die Netzbetreiber sind danach aufgerufen, alle notwendigen Prozesse zu testen und im Anschluss in die Zielprozesse überzugehen, was insbesondere den bilanziellen Ausgleich betrifft.