

Was § 14a EnWG für Sie bedeutet
Neue Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher? Dann profitieren Sie automatisch von günstigeren Netzentgelten. Seit Januar 2024 gilt: Wer eine solche Anlage betreibt, nimmt am neuen Steuerungsmodell teil – und wird dafür finanziell belohnt.
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- Konform mit § 14a EnWG
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Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2024 müssen Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher beim Netzanschluss steuerbar sein – so schreibt es das Energiewirtschaftsgesetz vor.
- Als Betreiber einer solchen Anlage profitieren Sie automatisch von einem reduzierten Netzentgelt. Sie können dabei aus drei Berechnungsmodellen das für Sie passende wählen.
- Haben Sie Ihre Anlage vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen? Dann gilt Bestandsschutz – Sie haben bis Ende 2028 Zeit, auf das neue Modell umzustellen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung registrierenNetzportal Login
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte, deren Stromverbrauch der Netzbetreiber bei Engpässen vorübergehend reduzieren kann – um das Netz stabil zu halten und erneuerbare Energien besser einzubinden. Erfasst sind Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW:
Wärmepumpen
inkl. Heizstäbe
Wallboxen
für Zuhause
Gebäudekühlung
durch Klimaanlagen
Batteriespeicher
im Heimnetz
Reduzierung der Netznutzungsentgelte
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung haben Sie Anspruch auf ein dauerhaft reduziertes Netzentgelt. Bei der Inbetriebnahme meldet Ihr Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an – dabei wird in der Regel automatisch Modul 1 hinterlegt. Sie können das Modell aber jederzeit wechseln.
Modul 1
Gutschrift
Sie erhalten eine jährliche Pauschale, die automatisch in Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben wird.
Gut zu wissen:
- Kein separater Zähler erforderlich
- Bei unterjähriger Belieferung wird die Pauschale monatlich, tagesgenau angerechnet
- Je nach Netzgebiet kann die Pauschale unterschiedlich hoch ausfallen.
Modul 2
Prozentuale Reduzierung
Sie erhalten einen Rabatt von 60 % auf den Netz-Arbeitspreis – für jede verbrauchte Kilowattstunde, automatisch in Ihrer Rechnung.
Voraussetzung:
- Für Modul 2 benötigen Sie einen separaten Zählpunkt für Ihre steuerbare Verbrauchsanlage
Modul 3
Variables Netzentgelt
Sie profitieren von zeitvariablen Netzentgelten mit drei Tarifstufen: Hochtarif, Standardtarif und Niedertarif. Wer seinen Verbrauch in günstige Zeiten verlagert, spart zusätzlich.
Voraussetzungen:
- Nur in Kombination mit Modul 1 wählbar
- Intelligentes Messsystem erforderlich
- Kein separater Zählpunkt nötig
Hinweis zum Modulwechsel: Sie möchten das Modell wechseln? Das geht jederzeit – der Wechsel wird wirksam, sobald dies der Netzbetreiber bestätigt hat. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: Zum Kundenservice
Hinweis zur Abrechnung: Ihre Netzentgeltreduzierung wird direkt in der Stromrechnung ausgewiesen, sofern sie noch nicht im Tarif berücksichtigt ist. Voraussetzung ist, dass die Anlage korrekt angemeldet ist.
Netzportal LoginNetzentgelte der Stadtwerke Bamberg für Strom (2026)
Was gilt für ältere Anlagen?
Sie haben Ihre Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen? Dann gelten für Sie Übergangsregelungen.
| Anlagen ab 1.1.2024 | Anlagen vor 1.1.2024 | |
|---|---|---|
| Steuerungspflicht | Ja, verpflichtend | Nein, Bestandsschutz bis 31.12.2028 |
| Netzentgeltreduzierung | Modul 1, 2 oder 3 | Bisheriges Modell läuft weiter |
| Wechsel ins neue Modell | Automatisch | Freiwillig, aber unwiderruflich |
Gut zu wissen: Den Wechsel ins neue Modell können Sie jederzeit freiwillig anstoßen – er ist aber unwiderruflich. Ihre bisherigen Konditionen laufen sonst automatisch bis Ende 2028 weiter.
FAQ zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und § 14a EnWG
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen seit dem 1. Januar 2024, diese steuerbar ans Stromnetz anzuschließen. Im Gegenzug erhalten Sie dauerhaft ein reduziertes Netzentgelt.
Wenn Sie eine Wärmepumpe, eine private Wallbox, eine Klimaanlage zur Gebäudekühlung oder einen Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW betreiben und diese Anlage seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb ist.
In der Regel nichts – Ihr Installateur meldet die Anlage bei der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an und hinterlegt automatisch Modul 1. Sie können das Modell danach jederzeit wechseln.
Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Der Netzbetreiber darf nur bei konkreter Netzüberlastung eingreifen – und auch dann nur so lange, bis sich die Lage entspannt hat.
Kaum. Ihre Anlage bleibt betriebsfähig, läuft aber kurzzeitig mit reduzierter Leistung. Eine vollständige Abschaltung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Nein. Gesetzlich ist eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert – Ihre Anlage bleibt immer betriebsfähig.
Mit einem Energie-Management-System kann Ihre Eigenproduktion bei der Steuerung berücksichtigt werden. So wird zuerst der Eigenverbrauch optimiert, bevor externe Begrenzungen greifen.
Modul 1 ist der unkomplizierte Standard – kein separater Zähler, automatische Gutschrift. Modul 2 lohnt sich, wenn Ihre Anlage viel Strom verbraucht und Sie einen eigenen Zählpunkt einrichten möchten. Modul 3 ist interessant, wenn Sie flexibel auf günstige Tageszeiten reagieren können und ein intelligentes Messsystem haben.
Ja, jederzeit. Der Wechsel läuft über Ihren Stromlieferanten und wird wirksam, sobald der Netzbetreiber bestätigt hat. Eine rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.
Ja – vorausgesetzt, Ihr Installateur hat die Anlage korrekt beim Netzbetreiber angemeldet. Die Gutschrift erscheint dann direkt in Ihrer Stromrechnung.
Sie genießen Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028. Ihre bisherigen Konditionen laufen unverändert weiter. Ab 2029 gilt automatisch das neue Modell.
Ja – aber der Wechsel ist unwiderruflich. Sobald Sie ins neue Modell wechseln, können Sie nicht mehr zurück.