Während der Vollsperrung ruht Ihr Vertrag.
Während der Vollsperrung von 08.06. bis 03.07.2026 ruht Ihr Vertrag und wir setzen den Gebühreneinzug für den Monat Juni aus. Laut aktuellem Zeitplan steht Ihnen Ihr Dauerstellplatz ab dem 04.07.2026 wieder zur Verfügung.
Ab 4. Juli Kennzeichenerfassung: bitte nennen Sie uns bis Ende April Ihre Kfz-Kennzeichen und bestätigen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Umstellung unserer Schrankenanlage auf Kennzeichenerfassung wird die Ein- und Ausfahrt für Sie noch einfacher: sobald Sie sich der Schranke mit Ihrem Fahrzeug nähern, öffnet sich die Schranke automatisch. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kennzeichen im System hinterlegt ist. Wir bitten Sie daher, uns bis zum 30.04.2026 über dieses Online-Formular Kennzeichenregistrierung mitzuteilen, welche Kfz-Kennzeichen wir für Sie freischalten dürfen.
Sie können bis zu drei Kennzeichen hinterlegen. Wie bisher kann immer nur ein Fahrzeug je Vertrag gleichzeitig in dem Parkhaus parken.
Jetzt Kennzeichen hinterlegen
Gleichzeitig haben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dauerparker an die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen bei der Nutzung der Kennzeichenerkennung angepasst. Die angepassten AGB haben Sie als Anlage unserer E-Mail bzw. unseres Schreibens in der ersten Aprilwoche 2026 erhalten. Lesen Sie diese in Ruhe durch und bestätigen Sie diese bitte im Formular mit einem Klick auf zustimmen.
Sind Sie mit den AGB nicht einverstanden, so müssen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsverhältnis über den Dauerparkplatz leider kündigen.
Jetzt AGB bestätigen
WICHTIG: Falls Sie diese Information nicht bereits in der ersten Aprilwoche per E-Mail oder Brief von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns: verkehrsbetrieb@stadtwerke-bamberg.de.