Wir lesen Ihren Zähler ab
Ob Strom, Gas oder Wasser - einmal im Jahr brauchen wir Ihren genauen Zählerstand, damit wir Ihren Verbrauch genau berechnen können. Außerdem sind wir als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet alle drei Jahre jede Messeinrichtung einmal selbst abzulesen, auch wenn Sie Ihren Zählerstand regelmäßig selbst melden. Dazu kommen unsere Ableserinnen und Ableser zu Ihnen nach Hause.
Lernen Sie hier unser Team kennen und erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.




