Einführung der E-Rechnung: Abfrage zu Ihrem Unternehmen
Die gesetzlichen Vorgaben zur Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ändern sich. Mit der Einführung der E-Rechnung wird der Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen zunehmend digitaler abgewickelt. Grundlage hierfür ist insbesondere § 14 Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für die Einführung der E-Rechnung gelten gesetzliche Übergangsregelungen nach § 27 Abs. 38 UStG.
Auch wir stellen unseren Rechnungsversand für Geschäftskunden zum 01.01.2027 auf die elektronische Rechnungsstellung um. Bevorzugt verwenden wir das Format ZUGFeRD. Damit wir Ihnen künftig eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von §§ 14, 14a UstG zusenden können, benötigen wir von Ihnen ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen und zum gewünschten Format.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!