Elektronische Rechnung

Einführung der E-Rechnung: Abfrage zu Ihrem Unternehmen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ändern sich. Mit der Einführung der E-Rechnung wird der Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen zunehmend digitaler abgewickelt. Grundlage hierfür ist insbesondere § 14 Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für die Einführung der E-Rechnung gelten gesetzliche Übergangsregelungen nach § 27 Abs. 38 UStG. 

Auch wir stellen unseren Rechnungsversand für Geschäftskunden zum 01.01.2027 auf die elektronische Rechnungsstellung um. Bevorzugt verwenden wir das Format ZUGFeRD. Damit wir Ihnen künftig eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von §§ 14, 14a UstG zusenden können, benötigen wir von Ihnen ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen und zum gewünschten Format. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Die Umstellung erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 14 UStG die E-Rechnung für bestimmte inländische B2B-Umsätze schrittweise eingeführt.

Ab dem 01.01.2027 erhalten Sie Ihre Rechnungen grundsätzlich auf elektronischem Weg. Dafür benötigen wir eine aktuelle und für den Rechnungsempfang geeignete E-Mail-Adresse und Ihre USt-ID.

Eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen:

Format der E-Rechnung:

  • ZUGFeRD = lesbare PDF Rechnung + XML Datei (elektronische Datei)
  • XRechnung = XML Datei (elektronische Datei)

Wir favorisieren das ZUGFeRD-Format – hier kann die Rechnung zur Kontrolle auch als PDF-Dokument gedruckt werden.

Bitte geben Sie eine regelmäßig überwachte E-Mail-Adresse an, über die Ihr Unternehmen Rechnungen zuverlässig empfangen kann. Das kann beispielsweise eine zentrale Rechnungsadresse Ihres Unternehmens sein.

Im ersten Schritt genügt es, Ihre Kundendaten bei den Stadtwerken Bamberg zu hinterlegen. Scannen Sie dazu einfach den QR-Code auf der Vorderseite dieses Schreibens oder geben Sie Ihre Daten direkt auf unserer Internetseite www.stw-b.de/e-rechnung ein.

Sofern keine Email-Adresse und auch die Ust-ID nicht vorliegen, kann keine Rechnungsausgabe im E-Rechnungs-Format erfolgen.

Die Umstellung des Rechnungsversands erfolgt bei den Stadtwerken Bamberg zum 01.01.2027.

Die gesetzlichen Übergangsregelungen zur E-Rechnung können je nach Umsatz, Rechnungsempfänger und Art des Umsatzes unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen vorsehen.

Die wesentlichen Regelungen finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG): 

  • § 14 Abs. 1 und 2 UstG Regelungen zur Rechnung und zur elektronischen Rechnung und
  • § 27 Abs. 38 UstG Übergangsregelungen für die Einführung der obligatorischen E-Rechnung. 

Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine schrittweise Einführung der E-Rechnung vor.

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie bei den zuständigen Behörden und insbesondere beim Bundesministerium der Finanzen und auf unserer Internet-Seite.